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Experten-Antwort

Nachzahlung rückwirkende tarifliche Erhöhung

von K.P.Schmidt12.07.2024 | 09:32
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4 Antworten

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Ich bin Ende März 2024 in Rente gegangen. Jetzt habe ich gelesen dass die Bezüge rückwirkend ab Oktober 2023 erhöht werden. Habe ich einen Anspruch auf eine Nachzahlung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich vermute, dass Sie in Ihrem Rentenantrag von der sogenannten Hochrechnung Gebrauch gemacht haben. In diesem Fall musste Ihr Arbeitgeber die beitragspflichtigen Einnahmen für abgelaufene Beschäftigungszeiträume frühestens drei Monate vor Rentenbeginn gesondert melden.

Erfolgt eine Gesonderte Meldung, berechnet der Rentenversicherungsträger für bis zu drei Monate vor dem Rentenbeginn (Hochrechnungszeitraum) die voraussichtliche beitragspflichtige Einnahme. Sie bestimmt sich nach den in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Hochrechnungszeitraum gemeldeten beitragspflichtigen Einnahmen. Das hochgerechnete Arbeitsentgelt wird der beantragten Rente auf Dauer zugrunde gelegt. Wenn aber bei der Hochrechnung von falschen beitragspflichtigen Arbeitsentgelten im 12-Kalendermonats-Zeitraum vor dem Hochrechnungszeitraum ausgegangen worden ist, wird die Altersrente neu berechnet.

Falls Sie sich bei der Altersrentenbeantragung gegen eine Hochrechnung entschieden haben, wurde Ihr tatsächliches Arbeitsentgelt zum 31.03.2024 der Rentenberechnung zugrunde gelegt und einer Korrektur der Entgeltmeldung folgt automatisch die Neuberechnung Ihrer Altersrente.

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3 Antworten

Foreigneram 12.07.2024 | 09:53
War wohl eine österreichische Gazette, die Sie da gelesen haben. In D. werden die Renten zum 01.07. erhöht und nicht im Oktober. Somit gibt es natürlich auch keinerlei Nachzahlung für diesen Zeitraum.
Wer lesen kann...am 12.07.2024 | 20:00
...ist klar im Vorteil! Der Fragesteller schreibt von einer TARIFLICHEN ERHÖHUNG, dementsprechend von einer nachträglichen Erhöhung seines Arbeitslohnes bzw. Gehalts!
?am 12.07.2024 | 20:10
Sicher nicht von der Rentenversicherung.
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