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Experten-Antwort

Nachzahlung Rente

von Richard27.02.2017 | 22:09
1651 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe ein Kind ,Geburtsjahr vor 1992.Meine Frau war auch berufstätig und hat gut verdient.Ich war selbsständig und habe viel von zu Hause gearbeitet.Theoretisch könnte ich die Mütterrente bei mir gutschreiben lassen und den Betrag von 3 Jahren nachzahlen.Dann hätte ich auch einen Rentenanspruch.Muss ich hierbei auch meinen Verdienst offenlegen für die ersten 2 Jahre nach der Geburt? Der Verdienst meiner Frau lag nur minimal unter der Beitragsbemessensgrenze während dieser Zeit und die Rente würde somit gedeckelt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Richard,

die Hinweise von W*lfgang, insbesondere der Hinweis auf den früheren Beitrag im Expertenforum sind zutreffend. Dort finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 27.02.2017 | 22:45
Hallo Richard, Theorie und Praxis ...nun, es kommt auf den Nachweis der überwiegenden Erziehung an - was auch bei Vätern nicht ausgeschlossen ist - was aber bei Vätern schon mal eine Nr. schwieriger ist, bevor sie Erziehungszeiten anerkannt bekommen. Gerade Selbständige - wie Sie sagen "habe viel von zu Hause gearbeitet" sind da vielleicht etwas hintendran, der DRV 'glaubhaft' erklären zu können, dass der überwiegende Teil der Erziehung bei Ihnen liegt. Das Einkommen/Höhe der Mutter ist da völlig bedeutungslos - auch wenn für die Erziehungszeit da rententechnisch kaum noch Platz ist ...das sind nur die monetären Auswirkungen, im Vordergrund steht hier immer die 'überwiegende' Erziehung bei einem Elternteil. Da kann auch super verdienende Mutti nach wie vor die Hälfte/mehr an der Erziehungslast getragen haben und die Erziehungszeit ist ihr zuzuordnen - sofern Sie nicht rechtzeitig eine entsprechende Erklärung zu Ihren Gunsten unabhängig der wirklichen Erziehungslast abgegeben haben. Gruß w. PS: Blättern Sie mal ein paar Beiträge zurück, da wurde das Thema gerade behandelt. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Eine andere Ausgangssituation, aber zur Zuordnung/gemeinsame Erziehung finden Sie weiterführende Hinweise.
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