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Experten-Antwort

Nachzahlung Rente

von filip07.07.2011 | 14:51
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3 Antworten

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Ich habe vor kurzem eine ( volle )EM-Rentenbewilligung bekommen - rückwirkend zum Okt. 2010, Auszahlungsbeginn Sept.2011. Bis Mai bekam ich Krankengeld , danach wurde mir Arbeitslosengeld 2 bewilligt. Auf dem Rentenbescheid stand ein Nachzahlungsbetrag, der der Krankenkasse zur Abrechnung überwiesen wurde. Die Nachzahlung an die KK wurde berechnet bis August 2011, obwohl ich ja nur bis Mai Krankengeld bekam. Nachdem ich den Bescheid sofort dem Jobcenter geschickt hatte, bekam ich von diesem umgehend die Mitteilung der Einstellung des Alg 2 - da ich ja " bei Antragstellung nicht für mind. 3 Std. erwerbsfähig gewesen sei". Gleichzeitig die Rückforderung des gesamten bisher gezahlten Alg 2. Rente ist niedriger als Krankengeld und auch als Alg 2. Mittlerweile hat mir die KK den Teilbetrag der Nachzahlung der DRV - also von Mai bis August - überwiesen. Das scheint mir alles sehr kompliziert.Stellt das Jobcenter normalerweise nicht selbst bei einem solchen Bescheid einen Erstattungsanspruch an die DRV? Wurde das von dieser Stelle einfach vergessen - und deshalb jetzt so durcheinander? Kann mir jmd. sagen, was ich jetzt am Besten tue, damit ich da keine Nachteile habe, für die ich n ichts kann? Was ist z.B. mit der Krankenversicherung, wenn das Jobcenter mir nachträglich die Leistung entzieht? Bin ich denn durch diese rückwirkende Rentenbewilligung tatsächlich auch rückwirkend nicht erwerbsfähig für das Jobcenter - obwohl bei Antragstellung ja nicht klar war , ob der Rentenantrag bewilligt wird? Das ist sicher nicht nur Thema für dieses Forum, aber villeicht kann mir jmd. zumindest Teilinformationen geben!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo filip,

wie bereits von Steffi und Volker gesagt, scheint hier etwas nicht ganz korrekt gelaufen zu sein. Ich empfehle mit den gesamten Unterlagen zunächst bei Ihrem Rentenversicherungsträger und dem Jobcenter vorzusprechen.

Normalerweise sollen die Regelungen zu den Erstattungsansprüchen einen Ausgleich unter den Leistungsträgern - ohne Einschaltung des Versicherten - sein. Dazu müssen die Leistungsträger jedoch wissen, dass eine andere Leistung bezogen bzw. beantragt ist. Ich gehe davon aus, dass Sie bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes 2 auch angegeben haben, dass ein Rentenverfahren läuft. Im anderen Fall wusste das Jobcenter ja nicht, dass Sie eine Rente beantragt haben und konnte somit keinen Erstattungsanspruch anmelden. Der Rentenversicherungsträger wusste nur dann etwas vom Bezug des Arbeitslosengeldes 2, wenn ein Erstattungsanspruch angemeldet wurde oder Sie diesen zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert haben.

Da hier sowohl die Krankenkasse als auch das Jobcenter (bei Kenntnis vom laufenden Rentenverfahren) einen Erstattungsanspruch hatte, hätte die Nachzahlung entsprechend aufgeteilt werden müssen. Die nun von der Krankenkasse an Sie überwiesene Zahlung (Mai bis August) würde dem Jobcenter zustehen.

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2 Antworten

Steffiam 07.07.2011 | 16:10
Hallo ja das Jobcenter wird auch an die DVR eine Mitteilung schicken und da du das Geld von der KK schon ausbezahlt bekommen hast werden Sie es von Dir verlangen.
Volkeram 07.07.2011 | 16:36
Das hört sich aber alles gar nicht gut an und scheint kompliziert und teilweise zumindest auch falsch gelaufen zu sein. Im schlimmsten aller Fälle könnten Rückzahlungen auf SIE zukommen. Sie sollten darum alle ihre Unterlagen sofort nehmen und sich bei einem Sozialverband ( VdK/ SovD ) oder gleich einem Fachanwalt für Sozalrecht beraten und gegebf. auch gleich vertreten lassen.
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