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Experten-Antwort

Nachzahlung Rente wird vorläufig nicht ausgezahlt, weil Ansprüche anderer Stellen zu klären sind.

von Bea30.07.2025 | 17:45
1074 Ansichten
7 Antworten
Rentenversicherung schreibt im Rentenbescheid, dass ich informiert werde, wenn die Ansprüche geklärt sind. Habe bis jetzt kein Schreiben von der Rentenversicherung erhalten. Rentenbescheid ist vom 10.06.25. Rente soll ich am 31.07 erhalten. Wird die Rente am 31.07. auf dem Konto sein ? Oder muss ich vorher noch eine Information von der Rentenversicherung erhalten ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.07.2025 | 10:49

Guten Tag, Bea,

 

der laufende Zahlbeginn der Rente sollte im Bescheid stehen. Wenn dort z.B. der 01.07.2025 steht, wird die Rente am letzten Bankarbeitstag im Juli ausgezahlt. Alle Zahlungen, die davor aufgelaufen sind, werden ggf. mit den anderen Stellen abgerechnet. Darüber erhalten Sie eine Mitteilung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Renteam 30.07.2025 | 18:04
Wenn Sie kein Schreiben bekommen haben, kommt auch nichts an Geld morgen an. Haben Sie vor der Rente Krankengeld Arbeitslosengeld Sozialhilfe oder eine Witwenrente bekommen?
Abwarten am 30.07.2025 | 18:15
Morgen ist der 31.7., da werden Sie doch sehen, ob entsprechend Geld auf Ihrem Konto verbucht wurde. Aber mal ehrlich: wenn Sie es nicht wissen, woher sollen Forumsteilnehmer und -Betreiber das wissen ?
Klarer Fallam 30.07.2025 | 18:40
Wenn die Ansprüche anderer (Krankenkasse, Arbeitsageentur..) noch nicht geklärt sind, dann bekommen Sie morgen natürlich noch keine Rente ausgezahlt. Dann eben später, verfallen wird da nichts. Falls es um eine EM-Rente geht, kann es aber sehr gut sein, dass Sie für Zeiten , Ihnen denen Sie bereits Krankengeld oder ALG1 bezogen haben, gar keine Rente augezahlt bekommen, weil Krankengeld oder ALG1 höher war als die Rente. Aber zumindest müssen Sie dann nichts zurückzahlen.
KSCam 30.07.2025 | 21:56
Ob die Laufende Rente ab Juli beginnt und damit morgen auf dem Konto ist, oder zum Nachzahlungszeitraum gehört, steht doch eindeutig im Bescheid. Richtig lesen und verstehen, dann braucht im Forum keiner Ratespiele anstellen.
TKRWam 31.07.2025 | 06:18
Meine Rente war eben auf meinem Konto gewesen.
Renteam 31.07.2025 | 09:53
Wenn Ihre Rente ab 1.7 beginnt, sollten Sie heute die Zahlung für Juli auf Ihrem Konto haben. Die Verrechnung bis 30.6. wird von der DRV geprüft. Sollte die Rente höher als zum Beispiel Krankengeld und/oder Arbeitslosengeld sein, prüft die DRV auch die Nachzahlung. Wenn das abgeschlossen ist, sollten Sie darüber informiert werden.
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