Guten Tag Kalle Anka,
Personen, die einen Minijob ausüben, sind obligatorisch pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung - der Beitrag in Höhe von 3,6% wird durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen. Nur der Arbeitnehmer kann eine Befreiung dieser Versicherungspflicht beim Arbeitgeber beantragen. Haben Sie dies gemacht, liegt für die Dauer des Minijobs keine Versicherungspflicht vor.
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