Hallo Khaled Cherie,
Eine Nachzahlung fehlender Monate in der gesetzlichen Rentenversicherung ist in der Regel so nicht möglich, außer in Sonderfällen. Zum Beispiel gibt es eine Nachzahlungsmöglichkeit für Schulzeiten vom 16.Lebensjahr bis zum 17.Lebensjahr und wenn die Anrechnungshöchstdauer von 8 Jahren für schulische Ausbildungszeiten ab dem 17. Lebensjahr überschritten wurde, für diese überschreitenden Zeiten. Allerdings ist diese Nachzahlungsmöglichkeit nur bis zum 45. Lebensjahr möglich.
Für normale Beschäftigungszeiten gibt es keine Nachzahlungsmöglichkeit als Einmalzahlung. Freiwillige Beiträge sind nur für künftige Zeiten möglich.
Wir empfehlen Ihnen in Ihrer Angelegenheit und um Ihre Situation zu klären, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratngstermin zu vereinbaren. Im Rahmen dieses Termines kann auch ein Antrag auf Kontenklärung aufgenommen werden, um Ihre bereits zurückgelegten Versicherungszeiten festzustellen. So gewinnen Sie einen besseren Überblick über eventuell noch fehlende Versicherungszeiten und gegebenenfalls vorhandene Gestaltungsoptionen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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