Ergänzend zur Schwarzwälder möchte ich noch darauf hinweisen, dass man tatsächlich noch über die Beitragshöhe verhandeln kann, wenn Einkommensnachweise vorgelegt werden und die Beiträge noch nicht bezahlt wurden.
Säumniszuschläge werden erst berechnet, wenn auf die erste Beitragsforderung keine Beitragszahlung erfolgt. Die Pflichtbeitragsforderungen werden so ähnlich behandelt, wie Steuernachforderungen des Finanzamtes - sie sind sofort fällig, eine aufschiebende Wirkung durch Widerspruch oder Rückfrage muss nicht eintreten (wenn Sie mit Begründung darum bitten, kann dem dennoch stattgegeben werden).
Bereits seit den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts sind selbständige Lehrer Kraft Gesetzes versicherungspflichtig, aktuell nach § 2 Nr. 1 SGB VI. Nach § 190 a SGB VI besteht seit Januar 2001 eine Meldeverpflichtung des Lehrers bei seinem Rententräger. Die Unwissenheit um diese Bestimmung schützt nicht vor der Ihnen offenbarten Konsequenz einer Versicherungspflicht. Den Auftraggebern kann man allenfalls moralische Unwägbarkeiten vorwerfen. Sicher kann man auf Ihren Antrag hin auch im Rahmen einer Statusfeststellung ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis anerkennen.
Für die Beitragsberechnung wird auf Antrag zugrunde gelegt der Gewinn laut Einkommensteuerbescheid. Hatten Sie damals eine Einkommensteuererklärung abgegeben?
Sollte die Forderung in ihrer Höhe für Sie unbezahlbar bestehen bleiben, können Sie Ratenzahlung oder eine Stundung der Beiträge beantragen.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Dort kann man Sie genauer informieren und notwendige Anträge mit Ihnen gemeinsam verfassen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.