Hallo Bärbel,
ohne Kenntnis der genauen Hintergründe können hier keine weiterhelfenden Antworten gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank, dass Sie das hier teilen. Drei Jahre Nachzahlungen sind keine Kleinigkeit, aber vermutlich bleibt Ihnen nur fristgerecht Widerspruch einzulegen, wenn Sie das nicht akzeptieren können. Je nachdem wie sich der Sachverhalt genau darstellt mag dazu auch ein Anwalt ratsam sein. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Ich empfinde es als bodenlose Frechheit Menschen unter dem Deckmantel der Fortschrittlichkeit und Digitalisierung dazu zu animieren einem automatischen digitalen Datenaustausch zuzustimmen nur um ihnen dann - sobald man die Daten ausgetauscht hat - so richtig eins reinzuwürgen. Solche Methoden hat in Deutschland bisher nur die Stasi angewendet.
Ohne die Einwilligung zum maschinellen Datenaustausch hätte es eben einen herkömmlichen Datenaustausch gegeben. Das Ergebnis wäre das selbe.
Wer glaubt, dass man Leistungen zu Unrecht beziehen kann, in dem man sich hinter dem Datenschutz versteckt, lebt in einer Scheinwelt.
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