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Experten-Antwort

Nachzahlung VBL

von Bärbel18.12.2023 | 23:23
584 Ansichten
7 Antworten
Ich habe dem elektronischen Datenaustausch zwischen DRV und der VBL zugestimmt. Nun soll ich eine Nachzahlung von Juni 2020 bis jetzt 2023 leisten. Muss ich 1. nach drei Jahren noch zahlen müssen und 2. muss ich zahlen, obwohl die VBL es aus Zeitgründen nicht bearbeiten konnte? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.12.2023 | 11:10

Hallo Bärbel,

 

ohne Kenntnis der genauen Hintergründe können hier keine weiterhelfenden Antworten gegeben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

.am 19.12.2023 | 02:10
Ist doch bearbeitet worden. Oder woher sonst, soll denn der Bescheid zur Nachzahlung kommen?
Rentenschmiedam 19.12.2023 | 07:55
Guten Morgen, die Entscheidung der VBL ist wohl in einem Rechtsmittelverfahren überprüfbar. Es sollten sich entsprechende Ausführungen dazu in dem Schreiben finden. Alles andere hier zu diskutieren bringt gar nichts. Mit besten Grüßen
Stasi 2.0?am 19.12.2023 | 12:59
Vielen Dank, dass Sie das hier teilen. Drei Jahre Nachzahlungen sind keine Kleinigkeit, aber vermutlich bleibt Ihnen nur fristgerecht Widerspruch einzulegen, wenn Sie das nicht akzeptieren können. Je nachdem wie sich der Sachverhalt genau darstellt mag dazu auch ein Anwalt ratsam sein. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Ich empfinde es als bodenlose Frechheit Menschen unter dem Deckmantel der Fortschrittlichkeit und Digitalisierung dazu zu animieren einem automatischen digitalen Datenaustausch zuzustimmen nur um ihnen dann - sobald man die Daten ausgetauscht hat - so richtig eins reinzuwürgen. Solche Methoden hat in Deutschland bisher nur die Stasi angewendet.
Falscham 19.12.2023 | 17:08
Hmm ... schrieb

Ohne die Einwilligung zum maschinellen Datenaustausch hätte es eben einen herkömmlichen Datenaustausch gegeben. Das Ergebnis wäre das selbe.

Wer glaubt, dass man Leistungen zu Unrecht beziehen kann, in dem man sich hinter dem Datenschutz versteckt, lebt in einer Scheinwelt.

Falsch, es gibt seit 2018 nur noch die Möglichkeit eines elektronischen Datenaustausches zwischen DRV und VBL. Widerspricht man diesem, werden gar keine Daten ausgetauscht.
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