Hallo, Jan,
da Ihnen das Krankengeld bzw. das Arbeitslosengeld in der Zeit tatsächlich zugestanden hat, müssen Sie davon nichts zurückzahlen. Sie bekommen jedoch nicht zusätzlich für diesen Zeitraum auch noch die Rente; diese wird mit dem gezahlten Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld verrechnet. Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit ist auf den jeweils zeitgleich zur Verfügung stehenden Nachzahlungsbetrag der Rente begrenzt.