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Experten-Antwort

Nachzahlung - Verrechnung

von Birgit196202.11.2021 | 16:21
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3 Antworten

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Ich habe eine volle Erwerbsminderung zugesprochen bekommen, rückwirkend zum Datum der Antragstellung im April. Im Dezember wird die Rente erstmalig ausgezahlt. Im Bescheid steht auch ein Nachzahlungsbetrag, weil die Rente rückwirkend gewährt wird. Die Krankengeld-Zahlung endete Ende September. Ich verstehe ehrlich gesagt diese Verrechnung nicht. Die Nachzahlung der Rente wird mit der Krankenkasse verrechnet, ab Rentenstart-Datum bis zum Datum der letzten Krankengeldzahlung. Das ist mir schon klar. Wenn ich aber zusammenrechne, was ich an Krankengeld bekommen habe, ist das einiges höher als das, was ich überhaupt an Renten-Nachzahlung bekäme. Andererseits habe ich seit Ende September keine Sozialleistungen mehr erhalten. Kann ich damit rechnen, dass mir für den Oktober, in dem ich kein Krankengeld mehr erhalten habe, für diesen Monat meine Rente ausbezahlt wird? Oder geht die komplette Nachzahlungssumme an die Krankenkasse und es bleibt halt nichts mehr übrig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Birgit1962,

ergänzend zu den Ausführungen von „siehe hier“, wollen wir nochmals betonen, dass die erhaltenen der Krankenkasse den im Nachhinein zuerkannten Rente tagegenau gegenüber gestellt werden. In der Zeit, in der das Krankengeld höher war als die Rente, müssen Sie keine Leistungen an die Krankenkasse zurückzahlen, da diese nur einen Anspruch auf Erstattung bis max. zur Rentenhöhe hat.

Für den genannten Zeitraum (lt. Ihrer Angabe ab Oktober), in dem Sie von anderen Sozialleistungsträgern keine Leistungen mehr erhalten haben, wird Ihnen die rückwirkend zuerkannte Rente (restlicher Nachzahlungsbetrag) überwiesen werden.

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2 Antworten

Siehe hieram 02.11.2021 | 16:37
Hallo Birgit, doch, es bleibt noch etwas übrig, aber nur für die Monate Oktober und November. Wenn der Zahlbetrag (nach Abzug von KV/PV) nicht ausreicht, um die Bruttoerstattungsansprüche zu erfüllen, müssen Sie eine Differenz nicht erstatten. Dies wird tagesgenau ab Rentenbeginn bis Ende Krankengeld berechnet. Ab Oktober bestehen dann also keine Erstattungsansprüche und ab dann steht Ihnen die Rente Ihnen komplett zu. Die laufende Zahlung (ab Dezember) erfolgt übrigens immer zum Monatsende. Eine schöne Restwoche und alles Gute!
Birgit1962am 03.11.2021 | 15:19
Vielen Dank an alle für die Informationen.
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