Hallo, Birgit1962,
ergänzend zu den Ausführungen von „siehe hier“, wollen wir nochmals betonen, dass die erhaltenen der Krankenkasse den im Nachhinein zuerkannten Rente tagegenau gegenüber gestellt werden. In der Zeit, in der das Krankengeld höher war als die Rente, müssen Sie keine Leistungen an die Krankenkasse zurückzahlen, da diese nur einen Anspruch auf Erstattung bis max. zur Rentenhöhe hat.
Für den genannten Zeitraum (lt. Ihrer Angabe ab Oktober), in dem Sie von anderen Sozialleistungsträgern keine Leistungen mehr erhalten haben, wird Ihnen die rückwirkend zuerkannte Rente (restlicher Nachzahlungsbetrag) überwiesen werden.