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Experten-Antwort

Nachzahlung volle EM-Rente

von D19.07.2021 | 22:09
186 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich habe rückwirkend bis 9/20 eine volle EM-Rente bekommen. Bis zum 25.5. habe ich Krankengeld bekommen und bis zum 11.6. ALG1. In der Abrechnung der Nachzahlung steht, dass alles verrechnet wurde mit Krankenkasse, Arbeitsagentur und DRV selbst (wahrscheinlich wegen vorheriger teilweiser EM-Rente?). Hätte bei taggenauer Abrechnung nicht die Rente für die Zeit ab dem 12.6. ausgezahlt werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.07.2021 | 08:07

Hallo D,

der ausführlichen Antwort von Siehe hier ist nichts hinzuzufügen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 19.07.2021 | 23:47
Da rechnen Sie nochmal genau nach. Denn die Zahlung der (bisherigen) halben EM-Rente wurde ja wohl nicht eingestellt, bis alles abgerechnet wurde. D.h., die haben sie für Juni erhalten. Und überprüfen Sie bitte auch, bis wann tatsächlich die Agentur für Arbeit Ihnen ALG1 überwiesen hat. Denn es könnte sein, dass die Zahlung nicht mehr gestoppt werden konnte und also bis Monatsende noch ALG1 bezahlt wurde (?). Für die Nachberechnung: Zu berücksichtigen ist Brutto-Krankengeld (lt. Bescheid der Krankenkasse Tagessatz VOR Abzug von RV, PV und AlV) September 20 bis April 21 = 8 Monate à 30 Tage = 240 Tage plus 25 Tage aus Mai 21, gesamt 265 Tage mal Tagessatz = Betrag Krankengeld. Dagegen jeweils der Auszahlungsbetrag der vollen Netto-EM-Rente (also nach Abzug KV und PV) für 09/20-04/21 = 8 Monate mal Netto-Rente. Die Netto-Mai-Rente wird dann durch 31 Tage geteilt (Mai hat 31 Tage) und mit 25 multipliziert. Das ist der Anteil für die Krankenkasse. Brutto ALG1 (Lt. Bescheid Agentur für Arbeit Tagessatz VOR Abzug von KV und RV) für 5 Tage 05/21 und 11 Tage 06/21 = 16 Tage mal Tagessatz Die Netto-Junirente wird in dem Fall durch 30 geteilt und mit 11 multipliziert. Ziehen Sie hiervon das erhaltene ALG1 ab. Addieren Sie den Erstattungsbetrag von KG und ALGI. Addieren Sie die volle Netto-EM-Rente für den Zeitraum bis 11.6. inklusiv. Ziehen Sie hiervon den Gesamtbetrag aus KG und ALG1 ab. Ermitteln Sie den Betrag der erhaltenen EM-Rente bis inklusiv 11.6. Hier ebenfalls 11/30tel für den Juni 21. Ziehen Sie diese Summe ebenfalls ab. Ergibt sich hier ein Minus-Betrag, dann müssen Sie die Differenz nicht an die DRV erstatten. (Rente niedriger als KG bzw. ALG1) Ist der Betrag positiv, hätten Sie noch einen Nachzahlungsanspruch (Rente höher als KG bzw. ALG1). Für den Zeitraum 12-30/06 stünde Ihnen also die anteilige volle EM-Rente für diese Tage zu, abzüglich der bereits bezahlten anteiligen halben EM-Rente. Wenn tatsächlich aber ALG1 bis inklusiv 31.5. bezahlt wurde (bzw. für 30 Tage = voller Monat) würde hiergegen die volle Netto-EM-Rente gerechnet und dann noch die halbe EM-Rente für den Mai (In diesem Fall würde die Mai-Rente nicht durch die Mai-Tage geteilt, weil es ein 'voller Monat wäre). Von der KK direkt müssen Sie dann noch Ihren Anteil für PV und AlV zurück erhalten (ist in Rente bereits enthalten), entsprechend vom ALG1 der Eigenanteil PV und KV. Der in beiden Fällen bezahlte RV-Anteil bleibt bei der DRV und erhöht (ganz vielleicht.....) dann Ihre spätere Altersrente. Lassen Sie sich von KG und ALG1 jeweils die tagesgenauen Verrechnungen bestätigen, dies benötigen Sie dann für Ihre Steuererklärungen (bei der Sie sich am Besten dann z.B. vom Finanzamt direkt helfen lassen). Falls es sich so aber nun doch nicht klären lässt.... bleibt nur noch, bei Ihrer zuständigen DRV anzurufen und es sich von dort erklären zu lassen bzw. die detaillierte Abrechnung anzufordern. Viel Spaß beim Rechnen :-)
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