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Experten-Antwort

Nachzahlung von Halbwaisenrente nicht ersichtlich

von Manuel04.02.2021 | 13:06
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4 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage, da ich nicht genau weiß, wie sich die Nachazhlung meiner Hablbwaisenrente ergibt. Dazu müsste ich hier einmal kurz ausholen: Ich studiere seit Oktober 2019 und arbeite nebenbei als Werkstudent im Krankenhaus. Der Bewilligungszeitraum für mein BaFöG war von November 19 - September 19. Meine Einkünfte in diesem Zeitraum betrugen 11.066,84 Euro. Mein monatlicher Förderbedarf lag bei 353,00 Euro. Ich habe dann ab Oktober 2020 etwas aufgestockt und deswegen nicht nochmal BaFöG beantragt. Jedoch habe ich eine Halbwaisenrente rückwirkend zum Oktober 2019 beantragt. Der erste Bescheid der DRV Bund lag bei 269,27 Euro, sowie eine errechnete Nachzahlung von 4.227,50 Euro. Allerdings stand auch in dem Schreiben, dass die Nachzahlung erst nicht ausgezahlt wird, da noch mit dem BaFöG-Amt die Beträge verrechnet werden müssen. Heute habe ich dann einen neuen Bescheid bekommen. Die monatliche Rente ist gleich geblieben, jedoch ergibt sich keine Nachzahlung: Vom 01.10.2019 - 30.06.2020 für 09 Monate: Nachzahlung: 2342,61 Euro zu verrechnen (monatlich 260,29 Euro): - 2342,61 = 0 Euro Vom 01.07.2020 - 31.01.2021 für 07 Monate: Nachzahlung: 1884,89 Euro zu verrechnen (monatlich 269,27 Euro): - 1884,89 Euro = 0 Euro. Die Rechnung erschließt sich mir nicht ganz. Ich dachte, dass ich einen Freibetrag von 130 Euro als Student habe. Zudem habe ich seit September 2020 kein BaFöG mehr. Müssete ich dann nicht eine Nachzahlung von Oktober 2020 - Januar 2021 bekommen? Zudem bin ich seit dem 01.10.2019 studentisch versichert. Meine Krankenkasse sagte mir, dass ich nicht mehr beitragsfrei versichert werden könne, da ich schon über 25 bin. Kann ich mit zur Halbwaisenrente einen Zuschuss beantragen? Ich bedanke mich schon einmal ganz herzlich für Ihre Hilfe! Beste Grüße Manuel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manuel,

die Nachzahlung der [Waisenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/waisenrente-fuer-hinterbliebene-kinder.html wurde mit einer Erstattungsforderung der BaFöG-zahlenden Stelle verrechnet. Ob die Forderung in der richtigen Höhe geltend gemacht wurde und ob ggf. Freibeträge nicht berücksichtigt wurden, können wir nicht beurteilen. Das sollten Sie dort in Erfahrung bringen.

Einen Zuschuss zur Krankenversicherung können Sie nur erhalten, wenn Sie freiwillig krankenversichert sind, nicht bei einer Pflichtversicherung. Da trägt der Rentenversicherungsträger bereits die Hälfte der Krankenkassenbeiträge.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

KKam 04.02.2021 | 13:33
Antwort zum Zuschuss. Nein, sie können keinen Zuschuss zu Ihren zu zahlenden KV-Beiträgen von der Rentenversicherung erhalten.
Manuelam 04.02.2021 | 15:42
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Kann ich dies telefonisch über die Hotline in Erfahrung bringen oder muss dies schriftlich erfolgen? Beste Grüße, Manuel
G.W.am 04.02.2021 | 15:35
Seit dem 01.01.2017 wurde für Waisenrentenbezieher in der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigener Versicherungspflichttatbestand eingeführt. Dabei haben die Waisen aus der Waisenrente keine Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu zahlen. Lediglich der RV Träger zahlt seinen hälftigen Beitragsanteil zur Krankenversicherung. Es gibt allerdings eine Besonderheit bei Studenten: Nach Erreichen der Altersgrenze für eine Familienversicherung (das 25. Lebensjahr) ist die Versicherungspflicht für Studierende vorrangig vor der Versicherungspflicht als Waisenrentner. Infolge dieses Vorrangs ist die Waisenrente neben dem Studentenbeitrag grundsätzlich beitragspflichtig. Für die betroffenen Studenten, die neben dem studentischen Krankenversicherungsbeitrag auch noch einen Beitrag aus der Waisenrente zahlen, entsteht so ab Errecihen der Altersgrenze eine beitragsmäßige Doppelbelastung. Auf Antrag wird den Waisen durch die Krankenkasse im Nachhinein der Eigenanteil an den Beiträgen aus der Rente ganz oder teilweise erstattet. In den betroffenen Fällen kann die Krankenkasse auch von vorneherein auf die Beiträge verzichten. Die Entscheidung, ob bei Bestehen der Versicherungspflicht als Student Beiträge einzubehalten sind, trifft allein Ihre Krankenkasse. Prüfen Sie daher, ob von der Waisenrente auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden und wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenkasse.
Deutsche Rentenversicherung
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