Hallo Manuel,
die Nachzahlung der [Waisenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/waisenrente-fuer-hinterbliebene-kinder.html wurde mit einer Erstattungsforderung der BaFöG-zahlenden Stelle verrechnet. Ob die Forderung in der richtigen Höhe geltend gemacht wurde und ob ggf. Freibeträge nicht berücksichtigt wurden, können wir nicht beurteilen. Das sollten Sie dort in Erfahrung bringen.
Einen Zuschuss zur Krankenversicherung können Sie nur erhalten, wenn Sie freiwillig krankenversichert sind, nicht bei einer Pflichtversicherung. Da trägt der Rentenversicherungsträger bereits die Hälfte der Krankenkassenbeiträge.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung