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Nachzahlung von Rentenbeiträgen für Fehlzeiten

von Sigi25.01.2007 | 16:36
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meiner Frau (geb. 1952) fehlten im Jahr 2005 lt. Auskunft einer Rentenberatungsstelle noch 39 Monate für die Inanspruchnahme einer auf 62 Jahre vorgezogenen Altersrente (Abschlag 10,8%). Wir haben den Vorschlag die Fehlzeiten durch freiwillige Mindesbeiträge auszugleichen (mit einer ersten Jahreszahlung für 2005) gerne aufgenommen. Vor ca. 3 Wochen hatten wir vor, die 2. Jahreszahlung 2006 anzuweisen, riefen aber wegen der zwischenzeitlich angelaufenen Rentenreform vorher noch die Hotline der BfA an. Hier wurde uns mitgeteilt, daß meine Frau zwar noch mit 62 in die vorgezogene Rente gehen kann (bei 65 + 6 Mon. ohne Abschlag) jedoch für die Abschläge die neue Regelstufe 67 angesetzt würde. D. h. die Abschläge würden sich auf 5 Jahre = 18% erhöhen. Da es sich hier nun um keine sehr hohe Rente (etwa 290 € nach letzter Berechnung) handelt, sind wir nun sehr verunsichert und wissen momentan auch nicht was wir tun sollen.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von KSC ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Ihre Frau kann diese vorzeitige Altersrente ohne Vertrauenschutz frühestens mit dem 63. Lebensjahr beanspruchen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist nur bis März für das vorangegangene Jahr möglich. Daher wäre es unbedingt erforderlich die noch fehlenden Beiträge für die Zeit ab 01.01.2007 zu entrichten um so bis 31.12.2009 die fehlenden Beiträge eingezahlt zu haben. Dann wäre eventuell ein Rentenanspruch ab 01.10.2007 gegeben.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

3 Antworten

Bernhardam 25.01.2007 | 17:02
Für die Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente ist nicht generell die künftige Altersgrenze von 67 Jahren maßgeblich, sondern die für Ihre Frau aufgrund des Geburtsjahrgangs und stufenweiser Anhebung niedrigere Altersgrenze von 65 Jahren und 6 Monaten. Die Abschläge erhöhen sich also nur um maximal 6 x 0,3 % = 1,8 %. Das Mindestalter für eine vorzeitige Altersrente soll im Falle Ihrer Frau aber ebenfalls um 3 Monate steigen, Ihre Frau könnte also erst mit 62 Jahren und 3 Monaten in Rente gehen, und hätte dann 10,8 % + 3 x 0,3 % = 11,7 % Abschlag hinzunehmen. Ich würde empfehlen, mit der Zahlung freiwilliger Mindestbeiträge fortzufahren, und sich nicht von jeder Sau erschrecken zu lassen, die die Politiker durch's Dorf treiben. Die geplante Neuregelung ist bisher noch nicht Gesetz, und in den nächsten 10 Jahren werden noch viele Rentenreformen kommen. Für eine weibliche Versicherte des Jahrgangs 1952 haben freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bisher durchaus noch eine akzeptable Rendite.
KSCam 25.01.2007 | 17:02
so ganz stimmt wohl nicht, was Sie da bei der Hotline verstanden haben wollen. Für den Jahrgang 1952 ist die AR künftig frühestens ab 63 möglich (nicht mehr ab 62). Unter den Vertrauensschutz fallen Sie wohl nicht, weil Sie sicher keine Altersteilzeit vereinbart haben (ist als Nichtbeschäftigte undenkbar). Die erforderlichen 35 Jahre erreichen Sie wohl durch die "39 fehlenden Monate". Und wenn Sie mit 63 in Rente gehen, beträgt der Abschlag für den Jahrgang 1952 9,0%. PS: freiwillige Beiträge für 2006 müssen bis 31.03.2007 gezahlt sein.
Dorisam 09.01.2008 | 13:06
Ich wollte wegen Schwerbehinderung jetzt am 1.Mai in Altersrente gehen. Mir fehlen aber noch 3 Jahre zu den 35 Jahren Wartezeit, wie mir jetzt gesagt wurde. Was kann ich tun, um diese ggf. nachzuzahlen und so schnell wie möglich in Rente zu gehen? Mit frdl. Gruß Doris
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