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Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

von Renate M.05.06.2009 | 10:05
1183 Ansichten
5 Antworten
Müssen Scheinselbstständige ihre Arbeitnehmeranteile selbst nachzahlen, wenn herauskommt, dass sie scheinselbstständig waren, oder muss der Arbeitgeber die vollen Beiträge zahlen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.06.2009 | 10:39

Hallo "Renate M.",

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Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten

Oder soam 05.06.2009 | 10:33
Wenn Sie von Selbständigen gem. § 2 Ziff. 9 SGB VI reden, dann sind das 'richtige' Selbständige, die aber so abhängig sind, dass sie pflichtversichert sein müssen - d.h. sie tragen den vollen Beitragssatz alleine (§ 169 Ziff. 1 SGB VI) !!! Wahlweise Regelbeitrag oder einkommensgerechten Beitrag!!!
...am 05.06.2009 | 10:48
Wenn sich jedoch bei einer Betriebsprüfung (z.B.) herausstellt, dass von der Firma bezahlte Selbständige eigentlich Angestellte (also nur "scheinselbständig" waren und somit "normal" sozialversicherungspflichtig, so zahlt der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge allein nach!
...am 05.06.2009 | 12:33
"Scheinselbständige" sind eigentlich abhängig Beschäftigte. D.h. daß sie voll in den Arbeitsablauf der Firma eingebunden sind. Indizien für eine abhängige Beschäftigung sind die Einhaltung von festen Arbeitszeiten, das Vorschreiben des Arbeitsortes (z.B. Büro) durchden Arbeitgeber, das Vorschreiben der Art und Weise der Ausübung von Tätigkeiten etc. Selbständige können diese Dinge grundsätzlich allein entscheiden. Sie haben die alleinige Entscheidungsgewalt bezgl. Annahme oder Ablehnung eines Auftrages, Einstellung von Hilfskräften, bezgl. Zeit, Ort und Art & Weise der Tätigkeit etc. Einige Selbständige sind jedoch rentenversicherungspflichtig (im Gesetz aufgeführt), z.B. Lehrer/Dozenten, Selbständige mit überwiegend einem Auftraggeber etc.
Renate M.am 05.06.2009 | 12:17
Worin unterscheiden sich die "richtigen Selbstständigen, die so abhängig sind, dass sie allein die vollen Beiträge zu zahlen haben" von den "Scheinselbstständigen, für die der Arbeitergeber nachträglich die vollen Beiträge zu zahlen hat"?
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