Hallo,
der Antrag auf Nachzahlung muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden. In Ausnahmefällen (z. B. in Nachversicherungsfällen bei unversorgt ausgeschiedenen Beamten) kann der Antrag auf Nachzahlung noch innerhalb von sechs Monaten nach Durchführung der Nachversicherung gestellt werden, selbst wenn das 45. Lebensjahr vollendet ist.
Wenn Sie Teilzahlung beantragen wollen, müssen Sie dies bei der Antragstellung bereits angeben. Entscheidend ist, dass Sie bei Antragstellung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einem Antrag auf Teilzahlung kann auch dann noch entsprechen werden, wenn Sie im beantragten Teilzahlungszeitraum das 45. Lebensjahr vollenden werden.