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Experten-Antwort

Nachzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung

von Mitch08.01.2012 | 00:40
1986 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 4.5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. An wen muss ich mich wenden um naehre Infos zu erhalten ueber evtl. Nachzahlungsmoeglichkeiten? Bin 45 und lebe im Ausland. Habe mir den Kontoklaerungsantrag angeschaut -- bin aber nicht sicher ob der zutrifft. Danke im voraus!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mitch,

Sie teilen mit in den USA zu leben.

Ansprechpartner in Rentensachen ist deshalb zunächst einmal die Social Security in den USA. Dort können Sie im Versicherungsverlauf fehlende Zeiten – auch in Deutschland - angeben, die amerikanische Rentenstelle wird sich dann mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen.

Anfragen sind zu richten an:

Deutsche Rentenversicherung Bund

Postfach

10704 Berlin

oder

Deutsche Rentenversicherung Nord

Friedrich Ebert Damm 245

22159 Hamburg

Weiterhin haben Sie mitgeteilt, dass Sie seit 1995 in die US-Rentenkasse einzahlen. Aufgrund den zwischenstaatlichen Vereinbarungen mit den USA werden auch Beitragszeiten in den USA bei der deutschen Rente anspruchsbegründend mit berücksichtigt.

In wie weit Sie von einer Nachzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen können bzw. sollten, fragen Sie bitte im Zusammenhang mit Ihrer Kontenklärung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich nach.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mitch,

Nachzahlungsmöglichkeiten lässt der Gesetzgeber nur in wenigen Ausnahmefällen gesetzlich zu. In der Regel bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit freiwillige Beiträge nachzahlen darf. Eine solche Ausnahmemöglichkeit bestünde, wenn Sie nach Vollendung des 17. Lebensjahres noch für mehr als 8 Jahre sich in Schulausbildung befunden hätten. Ob eine solche Nachzahlungsmöglichkeit für Sie besteht können wir nicht abschließend feststellen, deshalb der Hinweis auf die mögliche schriftliche Nachfrage.

Ansonsten gilt:

Freiwillige Beiträge dürfen grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr entrichtet werden. Davon abweichend ist es auch noch zulässig bis zum 31.03. eines Jahres für das Vorjahr freiwillige Beiträge zu zahlen. Das heißt, bis zum 31.03.2012 können noch Beiträge für das Jahr 2011 eingezahlt werden.

Sofern Sie in der US-Rentenkasse im Jahr 2011 versichert waren ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht erforderlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 08.01.2012 | 10:46
In welchem Staat leben Sie denn? Welche Staatsangehörigkeit haben Sie? Zahlen Sie dort wo Sie leben Rentenbeiträge? Diese Fragen sollten Sie unbedingt noch beantworten, sonst muss man in die Antwort zu viele Eventualitäten einbauen.
-/-am 08.01.2012 | 10:46
Ein geklärtes Versicherungskonto ist Grundvoraussetzung für Prüfung ob eine Nachzahlung überhaupt möglich ist. Daneben können auch ausländische Zeiten und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit eine Rolle für die Entscheidung spielen. Ansprech-partner im Ausland ist grundsätzlich die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Mitcham 09.01.2012 | 03:04
Habe Deutsche und US Staatsbuergerschaft. Ich lebe in den USA-- habe hier von 1992-1995 studiert und zahle seit 1995 in die US Rentenkasse (Social Secuirty). Danke im Voraus!
Mitcham 09.01.2012 | 18:38
Herzlichen Dank fuer die ausfuehrliche Auskunft. Ich muss nochmals kurz nachhaken... bzgl. Anfrage bei der Rentenstelle... ist Nachtzahlung das gleiche wie freiwillige Beitraege?
Deutsche Rentenversicherung
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