Hallo SusiSchmidt,
Wenn Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wurde, gilt folgendes :
1. Rückforderungen durch die Krankenkasse : Diese wurden bereits berücksichtigt und erstattet, was korrekt ist, da die Rente rückwirkend das Krankengeld ersetzt.
2. Arbeitslosengeld I ( ALG ) :
Normalerweise wird bei einer rückwirkenden Bewilligung der Erwerbsminderungsrente auch das Arbeitslosengeld I ersetzt. Die Rentenversicherung hätte die Nachzahlung direkt an die Arbeitsagentur erstatten müssen ( Erfüllungsfiktion gemäß § 107 SGB X ) Wenn dies nicht geschah, könnte die Arbeitsagentur sich an Sie wenden, um eine Rückerstattung zu fordern.
3. Ihre Situation :
Da die Arbeitsagentur bisher keine Erstattung angemeldet hat, dürfen Sie die ausgezahlte Nachzahlung vorerst behalten. Sollte die Arbeitsagentur später Ansprüche geltend machen, könnten Sie verpflichtet sein, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, den Rentenbescheid und die Nachzahlung genau zu prüfen und ggf.rechtlichen Rat einzuholen, um Klarheit über Ihre Verpflichtungen zu erhalten.
Sie können hierzu auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung