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Experten-Antwort

Nachz.der teilw. Erwerbsmind.rente erhalten,AA hat keinen Erstattungsanspruch an den Rententräger gestellt

von SusiSchmidt13.03.2025 | 17:31
292 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Meine teilw.EMR wurde rockwirkend bewilligt.Die KK hat ihre Rüfo angemeldet und erstattet bekommen.Ich bezog ab Ende Mai'24 Alg für Arbeitsunfähige (nach Ausgesteuerung von KK). Das AA hat keine Erstattung angemeldet,nun habe ich die Nachtz.der EMR auf mein Konto bekommen. Darf ich die behalten oder muss sich das AA jetzt an mich wenden? Danke SusiSchmidt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SusiSchmidt,

 

Wenn Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wurde, gilt folgendes :

 

1. Rückforderungen durch die Krankenkasse : Diese wurden bereits berücksichtigt und erstattet, was korrekt ist, da die Rente rückwirkend das Krankengeld ersetzt.

 

2. Arbeitslosengeld I ( ALG ) :

 

Normalerweise wird bei einer rückwirkenden Bewilligung der Erwerbsminderungsrente auch das Arbeitslosengeld I ersetzt. Die Rentenversicherung hätte die Nachzahlung direkt an die Arbeitsagentur erstatten müssen ( Erfüllungsfiktion gemäß § 107 SGB X ) Wenn dies nicht geschah, könnte die Arbeitsagentur sich an Sie wenden, um eine Rückerstattung zu fordern.

 

3. Ihre Situation :

 

Da die Arbeitsagentur bisher keine Erstattung angemeldet hat, dürfen Sie die ausgezahlte Nachzahlung vorerst behalten. Sollte die Arbeitsagentur später Ansprüche geltend machen, könnten Sie verpflichtet sein, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen.

 

Es empfiehlt sich in jedem Fall, den Rentenbescheid und die Nachzahlung genau zu prüfen und ggf.rechtlichen Rat einzuholen, um Klarheit über Ihre Verpflichtungen zu erhalten.

 

Sie können hierzu auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Maxam 13.03.2025 | 17:40
Geben Sie das Geld lieber noch nicht aus. Bei mir war es ähnlich, nur Krankengeld statt Arbeitslosengeld,was von mir erstattet wurde.
SusiSchmidtam 13.03.2025 | 17:45
Hab ich geahnt.War zu schön um wahr zu sein. Dankeschön Max
Renteam 13.03.2025 | 17:48
Bei der teilweisen Erwerbsminderung wird die AfA keinen Erstattungsanspruch geltend machen, da das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst gilt und daher auf die Rente angerechnet wird. Lesen Sie den Rentenbescheid bitte mal genau durch
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