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nahtloser Übergang Versicherungspflicht - freiwillige Versicherung notwendig?

von underwood1471620.10.2016 | 12:58
743 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebe Leute! Aktuell bin ich im Angestelltenverhältnis tätig und zahle Pflichtbeiträge zur DRV. Zum Monatsende endet mein Angestelltenverhältnis und ich mache mich selbständig. Ich unterliege dann nicht mehr der Versicherungspflicht. Ob und in welcher Höhe ich danach freiwillige Beiträge zahlen will, habe ich noch nicht abschließend entschieden, allerdings drängt sich mir die Frage auf: Wenn ich eine Lücke in meiner Beitragszahlung habe, weil ich mich vielleicht erst Anfang nächsten Jahres entscheide, wieder Beiträge zu zahlen, hat das Einfluss auf meinen Anspruch oder gilt der Grundsatz. Innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung haben Sie mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt so dass ich meinen Versicherungsschutz erst in rund 2 Jahren und 1 Monat verliere? Danke für's Lesen!

2 Antworten

=//= am 20.10.2016 | 13:07
Für eine richtige Beantwortung Ihrer Frage fehlen einige Details: 1. Welcher Jahrgang sind Sie? 2. Haben Sie vor 01.01.1985 mindestens 5 Jahre Beitragszeiten entrichtet? Ist entscheidend für die Frage, ob durch freiwillige Beiträge die Anwartschaft aufrecht erhalten werden kann bzw. ob PFLICHTBEITRÄGE gezahlt werden müssen. 3. Welche selbständige Tätigkeit werden Sie ausüben und ggfls. 4. ist diese selbständige Tätigkeit bereits nach § 2 SGB VI versicherungspflichtig?
underwood14716am 20.10.2016 | 13:00
BITTE NICHT ANTWORTEN - BEITRAG IST VERSEHENTLICH DOPPEL ERSCHIENEN!
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