Stehe ich auf dem Schlauch, ich bleibe meiner Meinung?...
Der Anfragende hat einen EMR Antrag gestellt.
Da er ausgesteuert wurde, hat er AlG1 nach Nahtlosigkeit (145) beantragt.
Die bekommt er, solange über den EMR Antrag nicht entschieden wurde, längstens für die Zeit, auf die er Anspruch hat, sollte die DRV länger brauchen.
Da über die Erwerbsfähigkeit schlussendlich die DRV entscheidet.
Genau dafür wurde es konzipiert, man wartet auf die Entscheidung des RVT und damit man von etwas "leben" kann, wird Vermittlung fingiert.
So weit so gut...
Da der ÄD ihn nicht für unter 15 Stunden die Woche einschätzt, dürfte er doch aber nicht nach §145 ALG erhalten?
Denn wie in dem verlinkten Gesetz, hat man ihn 'vorläufig" nicht unter 15 Stunden eingeschätzt, daher dürfte es nicht zum Tragen kommen.
Falls ich hier einen (weiteren) Denkfehler habe, gerne berichtigen. Aber ich kenne es so, von meinem Verfahren...