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Experten-Antwort

Nahtlosigkeit Bestätigung der Erwerbsunfähigkeit Keine Rente wegen zu geringer Beitragszeiten Aufhebung Bewilligungsbescheid Rückforderung der Krankenkassenbeiträge

von GD24.04.2024 | 08:34
315 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn die Agentur für Arbeit den Bewilligungsbescheid (Nahtlosigkeitsversicherung nach Aussteuerung) rückwirkend aufhebt, da die Deutsche Rentenversicherung festgestellt hat, dass ich voll erwerbsunfähig bin aber durch zu kurze Beiträge keinen Anspruch habe und die Beiträge zurückfordert, was passiert mit der Krankenversicherung ab der rückwirkenden Aufhebung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

wie die Krankenkasse mit der rückwirkenden Aufhebung umgeht, können wir Ihnen leider nicht sagen.

Wenden Sie sich mit dieser Frage am besten direkt an Ihre Krankenkasse.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

hmam 24.04.2024 | 08:54
Für die DRV ist die Sache mit der Rentenablehnung abgeschlossen. Sie hat weder etwas mit der Aufhebung durch die Agentur noch mit Ihrem künftigen Krankenversicherungsverhältnis zu tun. Sie sollten bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.
VorOrtBeratungSuchenam 24.04.2024 | 09:24
Lassen Sie sich unbedingt von einem Sozialverband wie z.B. VdK oder SoVD oder einem Fachanwalt beraten! Anhand Ihrer Angaben geht es ja nicht nur darum, wie Sie rückwirkend und weiterhin krankenversichert wären, sondern auch darum, ob tatsächlich die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine EM-Rente nicht erfüllt waren und auch darum, ob der Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit berechtigt ist. Das kann Ihnen aber in einem Forum (auch nicht einem der Krankenkasse), niemand zielführend beantworten, da benötigen Sie unbedingt jemanden, der Ihnen mit Einblick in Ihre Unterlagen helfen kann!!! Kümmern Sie sich also bitte lieber um derartige Termine, als nun nur im Internet weiter zu recherchieren. Wenn kurzfristig nichts zu erreichen ist, wenden Sie sich an einen Wohlfahrtsverband wie z.B. Caritas, Awo, der Paritätische, Diakonie etc. Die helfen Ihnen auch bei den ersten Schritten (Widerspruch) oder die richtigen Ansprechpartner zu finden.
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