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Experten-Antwort

Nahtlosigkeit für 12 Monate bewilligt - kann diese verlängert werden?

von hannes19.12.2024 | 19:32
508 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin leider vor längerem erkrankt und somit nach bezug von krankengeld in die sog. nahtlosigkeitsregelung gerutscht. der leistungbescheid wurde für 12 monate bewilligt und läuft nun zu ende januar 2025 aus. ich habe nach aufforderung des arbeitsamts unmittelbar im 1.) quartal 2024 die reha beantragt, bewilligt wurde diese erst im oktober 2024 und die zusage der reha klinik habe ich jetzt zu mitte januar 2024 erhalten (5 wochen aufenthalt). bedeutet konkret, dass sich mein leistungsbezugsende mit dem antritt der reha überschneidet. dahingehend meine erste frage: gibt es sowas wie ein übergangsgeld, welches mir noch für die zeit des reha aufenthalts gezahlt wird? frage 2: mein wunsch war bzw. ist es eigtl eine berufliche reha zu machen, da ich befürchte in meinem alten job wieder krank zu werden (noch stehe ich im ungekündigten arbeitsverhältnis und könnte sofern ich gesund wäre zurück). nun steht aber meine finanzielle existens auf dem spiel, da, wie anfänglich erwähnt, der leistungsbezug nur für 12 monate bewilligt wurde. laut meiner eigenen recherche, gibt es für mich auch nur max. 12 monate, da ich "erst" 41 jahre alt bin (erst ab dem 50 lebensjahr sind längere bezüge lt meiner recherche möglich). frage 3: im schreiben vom amt wird darauf hingewiesen, dass ich "sofern nicht komplett arbeitsunfähig" nun bürgergeld beantragen könnte. das geht in meinem fall aber nicht, da ich "vermögen" von über 40.000 habe und somit kein anspruch für mich besteht (ausser krankenkrassenbeiträge,usw, so hab ich es zumindest verstanden) und ich eben auch nicht weiss wie es nach der med. reha weitergeht (entscheidung über die arbeitsfähigkeit usw.) frage 4: ist eine verlängerung evtl möglich, wenn ich nachweisen kann, dass die verzögerungen in den 12 monaten nicht durch mich, sondern durch die lange bearbeitszeiten entstanden sind? frage 5: hat jemand eine empfehlung mit wem ich in dieser sache am besten sprechen soll? (möglichst nicht direkt anwalt / ich bin leider nicht rechtschutz versichert) mein wunschgedanke wäre (und da weiss ich eben nicht wie und ob das möglich ist): - im januar die bewilligte med. reha machen um ausreichend gestärkt für die umschulung / beruf reha (noch nicht beantragt) zu sein - direkt im anschluss beruf reha (vermutlich naiv gedacht von mir, vermutlich dauern die anträge usw. wieder mehr als 6 monate) --> raus aus jeglichen leistungsbezügen und endlich wieder im arbeitsleben stehen. wäre das alles innerhalb von 6 monaten möglich, wäre eine verlängerung der derzeitigen bezüge auch nur für 6 monate völlig ausreichend und für meine weitere genesung absolut förderlich. ich bedanke mich vorab schon mal und lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hannes,

 

wir beantworten Ihre Fragen wie folgt:

 

1.) Wenn Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehen, besteht in der Regel ein Anspruch auf Übergangsgeld (außer Sie sind antragspflichtversichert nach § 28a SGB III).

 

2.) Zum Recht der Arbeitsverwaltung können wir im Rahmen dieses Forums keine Aussagen machen. Fragen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit nach.

 

3.) vgl. 2.) - bitte beim Jobcenter nachfragen.

 

4.) vgl. 2.)

 

5.) vgl. 2.)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Afaam 19.12.2024 | 19:53
Verlängerung von Nahtlosigkeit gibt es nicht.
Klaroam 19.12.2024 | 22:17
Sie können sich zB. an den Sozialverband VDK wenden. Beratung gibt es als Mitglied für ca. 5 Euro Monatsbeitrag. Viele Ihrer Fragen betreffen nicht die Zuständigkeit der DRV. Da ist auch einiges völlig durcheinander bei ihnen.
Deutsche Rentenversicherung
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