Hallo Hannes,
wir beantworten Ihre Fragen wie folgt:
1.) Wenn Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehen, besteht in der Regel ein Anspruch auf Übergangsgeld (außer Sie sind antragspflichtversichert nach § 28a SGB III).
2.) Zum Recht der Arbeitsverwaltung können wir im Rahmen dieses Forums keine Aussagen machen. Fragen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit nach.
3.) vgl. 2.) - bitte beim Jobcenter nachfragen.
4.) vgl. 2.)
5.) vgl. 2.)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung