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Experten-Antwort

Nahtlosigkeit- Reha- EM-Rente

von Nanni02.12.2015 | 12:34
1377 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe heute erfahren, das für mich die Nahtlosigkeitsregelung gilt und ich nun einen Reha-Antrag stellen muss. Ich habe neben einem Bandscheibenvorfall zwei chronishce Erkrankungen, die eine verläuft schubweise und wird durch Stress vesrchlimmert. Der grösste Stress für mich ist es von meinen Kindern getrennt und generell von zu Hause fort zu sein. Unter diesen Umständen möchte ich keine Reha machen. Ich weiss das die Trennung von Freunden und Familie meine Beschwerden deutlich verschlechtern wird und eine Reha nicht zielführend sein wird. Was mache ich denn nun? Den Antrag stellen muss ich ja auf jeden Fall sonst bekomme ich ja kein ALG. Bin ganz verzweifelt.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nanni,

Ihre Entscheidung sollten Sie von der Empfehlung der behandelnden Ärzte abhängig machen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nanni,

es spricht nichts dagegen, die eigenen Bedenken durch ärztliche Unterlagen zu unterstützen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 02.12.2015 | 13:50
Sie können auch gleich den Rentenantrag stellen, ob Ihnen das aber weiterhilft? Was meinen eigentlich Ihre Ärzte zu einer Reha? Kann die helfen Ihre Gesundung voranzutreiben? Können Sie Ihrer Gesundheit zuliebe nicht vielleicht doch in Reha gehen? Welche Alternativen sehen Sie wieder arbeiten zu können?
Herz1952am 02.12.2015 | 14:19
Ich sehe momentan für Sie noch die Lösung, wie von KSC bereits angedacht, einen Rentenantrag zu stellen und zum Arbeitsamt zu "gehen". Dann müssten Sie ALG I erhalten. Sie müssten sich formell der Vermittlung stellen und keine AU-Bescheinigung einreichen. Vielleicht weis auch die Forumsteilnehmerin "Batris" noch einen Rat. Eigentlich dürfte das Arbeitsamt die ALG I - Zahlung nicht vom Reha-Antrag abhängig machen. Suchen Sie sich am besten fachmännischen Rat. (z.B. Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht.) Ob Krankenkasse oder Arbeitsamt, beide versuchen es zunächst auf die "dumme Tour", Geld zu sparen. Das ist leider so.
Nanniam 02.12.2015 | 16:00
Lieber Experte, in wieweit haben meine behandelnden Ärzte denn ein Mitspracherecht? Sowohl mein Hausarzt als auch mein Facharzt halten eine Rha für mich nicht zielführend, wir haben das bereits besprochen als die KK noch für mich zuständig war und mich auch zur Reha schicken wollte. Macht es Sinn, entsprechende Briefe meiner Ärzte mit zu bringen wenn ich den Termin zur Abgabe des Antrags habe?
Deutsche Rentenversicherung
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