Hallo Wartender,
die Rentenversicherung kann leider keine Auskünfte in Zusammenhang mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld (ggf. im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeit) sowie zu arbeitsrechtlichen Sachverhalten (Resturlaub) erteilen. Auskunft hierzu kann Ihnen die zuständige Agentur für Arbeit und ihr Arbeitgeber erteilen.
Die Meldung bei der Agentur für Arbeit muss frühestmöglich erfolgen, da eine verspätete Antragstellung ggf. leistungsrechtliche Folgen seitens der Agentur für Arbeit hat und Sie so ggf. für einen bestimmten Zeitraum keinen Anspruch auf Leistungen hätten.
Auch ist die Beurteilung, ob es zur Bewilligung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kommt, von hier aus nicht möglich. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird darüber hinaus erst eine Entscheidung treffen, sobald ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie aussagekräftige medizinische Unterlagen vorliegen.
Da Sie derzeit stationär in einem Akutkrankenhaus untergebracht zu sein scheinen, kann Ihnen dort ggf. auch der Sozialdienst behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung