Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nahtlosigkeit Resturlaub

von Wartender07.04.2021 | 11:25
2183 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich muss demnächst ALG1 wegen Aussteuerung beantragen. Derzeit bin ich stationär und sehr geschwächt. Ich weiß nicht wie ich der Arbeitsagentur 15 Stunden zu Verfügung stehen soll, wenn ich im Krankenhaus bin. Ein Erwerbsminderungsrenten-Antrag „läuft“. Anderseits habe ich noch 60 Urlaubstage. Kann ich die nach der Aussteuerung einsetzen und dann ALG1 beantragen. Wenn das ALG1 bgelehnt wird, weil ich im stationären Aufenthalt mich nicht der Arbeitsagentur zur Verfügung stehe, kann ich dann mit Urlaub eine Zeit bis zum EMR-Bescheid überbrücken?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wartender,

die Rentenversicherung kann leider keine Auskünfte in Zusammenhang mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld (ggf. im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeit) sowie zu arbeitsrechtlichen Sachverhalten (Resturlaub) erteilen. Auskunft hierzu kann Ihnen die zuständige Agentur für Arbeit und ihr Arbeitgeber erteilen.

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit muss frühestmöglich erfolgen, da eine verspätete Antragstellung ggf. leistungsrechtliche Folgen seitens der Agentur für Arbeit hat und Sie so ggf. für einen bestimmten Zeitraum keinen Anspruch auf Leistungen hätten.

Auch ist die Beurteilung, ob es zur Bewilligung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kommt, von hier aus nicht möglich. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird darüber hinaus erst eine Entscheidung treffen, sobald ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie aussagekräftige medizinische Unterlagen vorliegen.

Da Sie derzeit stationär in einem Akutkrankenhaus untergebracht zu sein scheinen, kann Ihnen dort ggf. auch der Sozialdienst behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wartender,

zusätzlich zu den oben bereits getätigten Aussagen ist "Siehe hier" in Bezug auf das Fortbestehen des Krankenversicherungsverhältnisses zuzustimmen.

In der Regel schreibt die Krankenkasse Sie vor der anstehenden Aussteuerung an und informiert Sie über die Möglichkeiten in Bezug auf das Krankenversicherungsverhältnis.

Da Sie sich jedoch stationär im Krankenhaus befinden, haben Sie dieses Schreiben gegebenenfalls verpasst.

Sie sollten also nicht nur wie oben beschrieben umgehend Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen, sondern auch mit der Krankenkasse, um Nachteile in Bezug auf Ihren Krankenversicherungsschutz zu vermeiden. Werden hier bestimmte Fristen durch Sie versäumt, werden Sie unter Umständen zu einem freiwillig Versicherten und müssen die Beiträge selbst tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wartender,

da der Sachverhalt zunehmend komplexer wird, können wir Ihnen - da sich von hier aus keine abschließenden Aussagen zu allen Problematiken treffen lassen - nur raten, mit allen betroffenen Sozialversicherungsträgern (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) sowie Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen.

Gute Besserung!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Lomam 07.04.2021 | 12:00
Wie wäre es, wenn Sie das Ihr Arbeitsamt fragen. Warum sollte die DRV inhaltlich zum Recht des Arbeitslosengeldes Stellung nehmen? Wenn Sie Urlaub nehmen wollen müssen Sie ebenfalls gesund sein. Ein stationärer Krankenhausaufenthalt steht dem Grundgedanke des Urlaubs entgegen, Sie sind krank. Sinnigerweise sollten Sie frühzeitig ALG1 beantragen und alles vorab klären.
Siehe hieram 07.04.2021 | 15:30
Um Urlaubsanspruch zu 'nehmen', müssen Sie arbeitsfähig sein. Um sich Urlaubsanspruch auszahlen zu lassen, muss das Arbeitsverhältnis beendet sein/werden. Sie sollten aber auch darauf achten, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt, denn auch wenn dieser wegen Krankheit ziemlich lange erhalten bleibt, muss eine Übertragung beantragt und bewilligt werden, sonst ist er weg. Auch mit bestehendem Arbeitsverhältnis und gleichzeitiger AU können Sie Anspruch auf ALG I haben (§145 SGB III 'Nahtlosigkeit'). Dann würden vom medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit diverse Unterlagen über Ihre Krankheit benötigt um Ihre Arbeitsfähigkeit zu beurteilen, bzw. einen Antrag auf Reha bzw. Erwerbsminderungsrente zu fordern. Auch wenn Sie 'ausgesteuert' sind, müssen Sie sich dann weiter krankenversichern. Bei Bezug von ALG I erfolgt dies aus dem Betrag, bei 'ohne Einkünfte' müssten Sie es selbst aufbringen. Wobei Sie bereits ab Antrag auf eine EM-Rente Anspruch auf eine Versicherung in der KvDR hätten (sofern ansonsten dafür die Voraussetzungen vorliegen). Sie sollten also den Rat des Experten beherzigen und sich dringend vom Sozialdienst im Krankenhaus bei den weiteren Schritten helfen/unterstützen lassen. Gute Besserung!
Siehe hieram 07.04.2021 | 17:10
Auch wenn Sie 'ausgesteuert' sind, müssen Sie sich dann weiter krankenversichern.
Ich habe noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Darüber bin ich doch weiter krankenversichert, auch wenn das Krankengeld aus der Teilzeitarbeit wegen Aussteuerung wegfällt?
Ja, sofern Sie nicht privat versichert sind oder freiwillig.
Wartenderam 07.04.2021 | 16:50
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Ich habe noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Darüber bin ich doch weiter krankenversichert, auch wenn das Krankengeld aus der Teilzeitarbeit wegen Aussteuerung wegfällt?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026