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Experten-Antwort

Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld mit sofortiger Wirkung beendet

von Miladiba24.03.2022 | 06:59
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, nach erster Euphorie der Bewilligung einer vollen unbefristeteten Erwerbsminderungsrente, bin ich nun total entsetzt. Die DRV teilt mit, dass die Rentenzahlungen ab 01.05.22 beginnen rückwirkend ab 01.06.21. Gestern informierte ich die Arbeitsagentur und heute habe ich bereits die Aufhebung des Nahtlosigkeits-ALG ab morgen 25.03.22 erhalten, da ich dadurch nur unter 15 Stunden wöchentlich arbeitsfähig bin Was muss ich denn jetzt tun? Von was soll ich leben bis dahin? Muss ich diesen Bescheid anfechten bis zum Beginn der Rentenzahlungen? Und erhalte dann weiterhin Geld, bis Geld von der DRV kommt. Ich dachte, ich würde Geld erhalten, bis die Rente kommt. Oder verrechnet die DRV nicht nur rückwirkend mit der Arbeitsagentur sondern zahlt auch rückwirkd ab Mai die Rente schon ab morgen, 25.03? Bei der DRV konnte ich leider gestern und vorgestern niemanden erreichen. Ist das rechtens, dass ich ab sofort keinerlei Gelder mehr erhalte? Wenn ich eine Rückzahlung rückwirkend von der DRV erhalte, ist das zwar hart, aber machbar - wenn ich mich aber nun über 2 Monate selbst finanzieren und auch Krankenversicherung zahlen muss, (da ja Rentenzahlungen auch am Monatsende geleistget werden, dann geht das nicht? Bitte so dringend um Hilfe! Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Miladiba,

die "Vorredner" konnten Ihnen ja inzwischen bereits weiterhelfen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

PeterTam 24.03.2022 | 07:30
Die Nahtlosigkeitsregel, regelt ja die " Lücke " von der Arbeitsunfähigkeit bis hin zur Rentenbewilligung. Da die Rente nun bewilligt wurde, entfällt natürlich auch die Nahtlosigkeitsregel. Man darf nie vergessen das hier 2 Unterschiedliche Institutionen am Werk sind. Jede für sich betrachtet den Menschen nach ihren Regeln. Die Rente ist bewilligt, also entfällt auch die Nahtlosigkeitsregel. Die Institutionen verrechnen die geleisteten Zahlungen unter sich. Da die Rente rückwirkend bewilligt wurde, gibt es auch eine entsprechende Nachzahlung. Bleibt nach der Verrechnung etwas übrig, kommt es zur Auszahlung. Bleibt nichts übrig, braucht auch keine Nachzahlung geleistet werden. Am besten du sprichst mit der AfA. Ich glaube für solche Fälle ist das JobCenter zuständig.
Ihr Wunschnameam 24.03.2022 | 08:05
Die Agentur für Arbeit wird jetzt der DRV mitteilen, wie viel Geld sie von der Nachzahlung ab 01.06.2021 haben will. Hier also voraussichtlich nur Beträge bis Ende März. Sofern keine weiteren erstattungsberechtigten Stellen (Krankenkasse, Jobcenter usw.) vorhanden sind, werden danach verbleibende Restbeträge - hier namentlich die Rentenzahlung für April 2022 und die Resttage aus März 2022 - an den Rentner ausgezahlt. Ablauftechnisch kann die Nachzahlung erst dann ausgezahlt werden, wenn die DRV Mitteilung von der Agentur für Arbeit erhalten hat.
Miladibaam 24.03.2022 | 08:50
Zuerst einmal herzlichen Dank an alle, die so schnell geantwortet haben. Ich habe es noch immer nicht ganz klar verstanden - Entschuldigung: 1. Heißt das, dass ich auf jeden Fall von der DRV die Lücke zwischen dem Ende der Nahtlosigkeit und dem Beginn der Rente erstattet bekomme? Nur eben mit etwas Wartezeit dann ab Mai mit einer Nachzahlung ab dem jetzingen Zeitpunkt? Ist das wirklich richtig? Also Quasi dass ich ab/im Mai dann Rente noch für Rest März, kompletten April und für Mai zusammen erhalte? Wenn ich es erstattet bekomme, kann ich das stemmen. 2. Es ist NICHT so, dass jetzt ab morgen das Arbeitslosengeld endet, dazwischen habe ich NICHTS (außer noch als Strafge die Kosten für die Krankenversicherung9 und dann geht es im Mai nach der über einmonatigen Lücke irgendwann weiter? Bitte mir noch einmal mit einfachen Worten bestätigen, dass es Opiton 2 ist. Vielen, vielen Dank.
Berndam 24.03.2022 | 08:22
Falls Sie kein Geld haben, um laufende Kosten zu tragen, müsste ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im Falle einer unbefristeten vollen EM-Rente beim Sozialamt) bzw. auf Hilfe zum Lebensunterhalt (im Falle einer befristeten vollen EM-Rente beim Sozialamt) bzw. auf ALG II (im Falle einer teilweisen EM-Rente oder "Arbeitsmarktrente beim Jobcenter) geprüft werden.
Valzuunam 24.03.2022 | 08:26
Unterstellt Sie beziehen außer der genannten keine weiteren Sozialleistungen, und haben auch keine beantragt: Verrechnet werden nur zeitgleiche Zahlung. Die Nachzahlung ab 26.03.2022 steht Ihnen also in voller Höhe zu. Das gilt auch wenn das Arbeitslosengeld (vorher) höher als die Rente war. Sobald die Agentur für Arbeit die notwendigen Angaben gegenüber der Rentenversicherung gemacht hat wird diese Abrechnen und Ihnen die (verbleiben) Nachzahlung auszahlen. An der Stelle ist der Bescheid entsprechend Ihrer Angaben korrekt, eine Anfechtung aus diesem Grund also völlig aussichtslos. Es hilft allenfalls zuerst bei Agentur für Arbeit zu bitten möglichst schnell den Erstattungsanspruch zu beziffern und dann bei der DRV diesen -sobald eingegangen- bevorzugt zu bearbeiten. Aber nicht vergessen: Sie sind natürlich nicht der Einzige, der auf sein Geld wartet.
Feliam 24.03.2022 | 09:37
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sind Sie über die Rente (auch wenn diese -noch- nicht gezahlt wird) in aller Regel versichert. Und Sie haben es richtig verstanden, ab dem Termin, ab dem die Agentur für Arbeit nichts mehr an Sie gezahlt hat, bekommen Sie rückwirkend die Rente. Hoffentlich auch noch vor Mai.
Miladibaam 24.03.2022 | 09:40
DANKE, DANKE, DANKE!!! Erst jetzt habe ich es richtig verstanden und ich glaube, dass ich mich jetzt endlich wieder beruhigen kann. Herzliche Grüße an alle freundlichen Menschen hier und alles Gute!
Miladibaam 24.03.2022 | 11:03
Vielen Dank an die Nachricht vom Expertenteam, wenn Sie dem geschriebenen oben nicht widersprechen, dann verstehe ich das jetzt auch vom Experten als Zustimmung des geschriebenen an und bin beruhigt.
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