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Experten-Antwort

Nahtlosigkeitsregelung - ALG1, jetzt Reha, wie geht es danach weiter

von Sommermensch22.07.2025 | 15:09
289 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich bin ausgesteuert und in der sog. Nahtlosigkeitsregelung . Ich bekomme ALG 1, das mir bis 07/2026 bewilligt wurde. Mein Arbeitsvertrag ist nicht gekündigt, ich möchte aber auf keinen Fall zu diesem Arbeitgeber zurück. Ich wurde von der Arbeitsagentur zur Reha aufgefordert, diese startet am 2.9.2025 Jetzt meine Frage, was ist wenn ich als Erwerbsfähig entlassen werde, muss ich dann sofort wieder zur Arbeit oder kann ich mich krank schreiben lassen? Wird mir das ALG 1 gestrichen? Danke für die Hilfe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.07.2025 | 06:24

Hallo Sommermensch,

 

bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an die Agentur für Arbeit. Diese wird Ihre Fragen rund um den Bezug von Arbeitslosengeld sicher beantworten können. Arbeitsrechtliche Fragen können wir hier nicht beantworten.

 

Viele Grüße, Ihr Expertenteam

3 Antworten

Rehaam 22.07.2025 | 15:22
Fragen zum Arbeitslosengeldanspruch beantwortet die AfA und nicht die Rentenversicherung. Alles weitere sollten Sie zunächst mal abwarten, bevor Sie schon jetzt über das Ergebnis der Reha spekulieren.
Arbeitsrecht macht die DRV nichtam 22.07.2025 | 15:27
Wenn Sie aus der Reha arbeitsfähig entlassen werden, bedeutet das konkret nicht viel. Wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind und Ihnen das Ihr Arzt mit einer AU-Bescheinigung spätestens am ersten Arbeitstag nach der Reha bescheinigt, dann sind Sie natürlich wieder "krankgeschrieben" und müssen logischerweise nicht zur Arbeit erscheinen. Sie haben auch das Recht, direkt nach der Reha Urlaub zu nehmen. Das darf der Arbeitgeber nur aus nachweislich wichtigem Grund verweigern, was er auch begründen müsste.
ALGam 22.07.2025 | 16:10
ALG 1 wird im Krankheitsfall max. 6 Wochen gezahlt, analog zur Lohnfortzahlung durch den AG. Dauert die AU länger, dann gibt es kein Geld, weil Sie der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen. Als Tipp für die Reha: Notieren Sie sich ihre Fragen und lassen sich dann einen Termin beim Sozialdienst geben, um genau diese Fragen klären zu können.
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