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Nahtlosigkeitsregelung

von Maria16.02.2010 | 13:05
1135 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Frage an den Experten Ich befinde mich zur Zeit im Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der EU Rente. In diesem Verfahren war ich in der Reha, dort wurde ich mit über3 unter 6 Stunden Restleistungsvermögen eingestuft und warte auf Entscheidung. VOR der Reha bezog ich volles ALG 1, JETZT hat sich die Arbeitsagentur dem Reha Gutachten angeschlossen und zahlt bis zum Ende des Verfahrens HALBES ALG 1. Ist das rechtens? Oder kann ich weiter volles ALG 1 im Rahmen des 125 SGB III beziehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider können wir in diesem Forum keine Fragen zum Leistungsrecht der Arbeitsverwaltung beantworten.

6 Antworten

Nicht richtiges Forumam 16.02.2010 | 13:49
Da sie sich hier in einem Forum der Rentenversicherung befinden,können hier logischerweise nicht die Rechte der Agentur für Arbeit geklärt werden. Aber bevor die superschlauen wieder anfangen zu weinen,hier noch der Hinweis.Lassen sie sich die Sache von der AfA schriftlich begründen und suchen sie einen Fachanwalt sür Sozialrecht auf,dieser wird Ihnen sofort helfen können,ob es rechtens ist oder nicht.
Berndam 16.02.2010 | 15:03
Solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist, muss das Arbeitsamt die volle Höhe des ALG zahlen. Das ist Sinn und Zweck des § 125.
2mucham 16.02.2010 | 15:21
@Maria Hallo, vielleicht hilft Ihnen dieses Forum bzw. ein Teilnehmer weiter: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/forumdisplay.php?s=2188e62f…
uweam 16.02.2010 | 18:18
Ich kann die Antwort von Bernd bestätigen und unterstützen. Leider kennen manche Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung ihre eigenen Bestimmungen nicht. Hätten Sie noch keinen Rentenantrag gestellt, müsste Sie die Arbeitsverwaltung dazu auffordern. Legen Sie gegen die Entscheidung Widerspruch ein. Das Geld für einen Anwalt können Sie sich (noch) sparen Hallo "nicht.." Wovon der Antragssteller in der Zwischenzeit lebt sollte sehr Wohl Bestandteil der hier behandelten Problematik sein
Berndam 16.02.2010 | 18:53
Ihr P.S.: Zumal die Entscheidungen recht lange dauern. Ob sich dies durch eine aufgestockte Bürokratie ändert?
Lunaluam 17.02.2010 | 00:11
Solche Falschentscheidungen der Agentur für Arbeit kommen immer wieder mal vor und für die Leistungsbezieher ist das regelmäßig ein Schock. Selbstverständlich steht Ihnen VOLLES ALG I zu! Und der Sachbearbeiter sollte sofort zu einer Schulung geschickt werden, denn er ist für mich... UNFÄHIG.
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