Hallo, einfache Frau,
wie von KSC bereits erwähnt wurde, sollten Sie sich mit der Sachbearbeitung Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Dort werden Sie erfahren, warum Ihnen diese Stelle kein Arbeitslosengeld aufgrund der Nahtlosigkeitsmeldung zahlt.
Wenn aufgrund eines von Ihnen gestellten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen erbracht oder Maßnahmen durchgeführt werden, sollten Sie ebenfalls bei der DRV nachfragen, ob Sie in dieser Phase Anspruch auf Leistungen durch die DRV haben werden, ferner ob SIE noch etwas dafür tun müssen (z.B. Antrag), dass diese an Sie gezahlt werden.