Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nahtlosregelung nicht anerkannt

von Birgit Büchner08.06.2015 | 21:30
1384 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen.Ich bin seit 18 Monaten wegen psychischer Erkrankungen krankgeschrieben und durchgehend bei einer Fachärztin einer psychiatrischen Klinik in Behandlung.Nun wurde ich ausgesteuert.Ich wurde 8 Wochen vor Ende des Krankengeldanspruchs durch die Rentenversicherung aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen.Das habe ich fristgerecht getan .Beim Arbeitsamt habe ich mich gemeldet und einen Antrag auf ALG 1 gestellt.Ich musste zum ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur, dort bin ich auf einen Arbeitsmediziner gestoßen, der mich nach 5 minütigem Gespräch vollschichtig arbeitsfähig beurteilt hat.Es lag ihm keine Stellungnahme bzw.Befunde meiner Fachärztin vor.Nun bin ich völlig durcheinander.Eigentlich müsste für mich doch die Nahtlosregelung zur Anwendung kommen, ich bin ja weiter krankgeschrieben und der Rehaantrag läuft doch ! Was soll ich denn jetzt tun? Ich bedanke mich im Vorraus für Ihren Rat

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Zusammenfassung der Deutschen Rentenversicherung zur Nahtlosigkeitsregelung finden Sie hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/01_sozialmedizin/08_sozmed_glossar/Functions/Glossar.html?cms_lv2=238976&cms_lv3=216520

Allerdings können die durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit vorgenommene medizinische Beurteilung sowie die dort abgelehnten Leistungen im Rahmen dieses Forums nicht geprüft werden.

Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen den ablehnenden Bescheid.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Andr*asam 08.06.2015 | 21:49
Ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich habe jetzt nach 6 Monaten einen ablehnenden ALG 1 Bescheid erhalten, gegen den ich Widerspruch einlegen werde. Da mir die Agentur für Arbeit den Anspruch bisher verweigert und dabei die Fristen voll ausnutzt, war ich gezwungen, ALG 2 zu beantragen. Allerdings haben die mich bei meinem ersten Versuch auch erst einmal weggeschickt - ich hätte ja ALG 1 Anspruch ...
ottonormalVerbraucheram 09.06.2015 | 09:01
Hallo Gehen sie zum DGB Rechtschutz, oder sovd, gibt noch einen der Name fällt mir nicht ein. Ihr Problem sind und bleiben die Gutachten nach dem Motto wessen Hand mich füttert beiß ich nicht. Lesen sie zur Bestätigung die Seiten: http://www.berufserkrankungen-siegerland.de/
Schadeam 09.06.2015 | 12:36
Ob die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greift ist zunächst kein Thema der DRV sondern der Agentur für Arbeit. Sinn der Regelung ist die Überbrückung, wenn Krankengeld endet, aber über einen gestellten Rentenantrag noch nicht entschieden ist. Sie haben ja gar keine Rente sondern lediglich Reha beantragt - greift da diese Regelung überhaupt? Hat ein Arbeitsloser wirklich "seine Ruhe vor jeglichen Vermittlungsbemühungen" immer dann wenn ein Reha Antrag läuft? Vielleicht wertet die Agentur Ihr Antragsverhalten als Zeitspiel und zickt deshalb rum - hätten Sie rechtzeitig vor Ablauf des KG die Rente beantragt, wäre das Verhalten der Agenten vielleicht anders? Aber wie gesagt: eh nicht das Thema der DRV.
Herz1952am 09.06.2015 | 17:08
Hallo Brigit Büchner, nehmen Sie sich am besten gleich jemand, der sich auskennt. "Gelbe Seiten" Stichwort: Anwalt für Sozialrecht. Es muss nicht an Ihrem Verhalten liegen, dass die Arbeitsagentur zickt. Meisten ist die Organisation so chaotisch und die Mitarbeiter überlastet. Bei Reha-Antrag oder Arbeitsunfähigkeit hat man/Frau normalerweise schon "seine Ruhe". Die Ämter müssen doch ihre Vermittlungsvorgaben erfüllen und die können Sie nicht mit kranken Arbeitnehmern erreichen. Außerdem ist ein GdB nützlich. Der "Bürger" soll immer alles wissen wann, wie, und wo ein Antrag zu stellen ist und wird auch noch dafür verantwortlich gemacht, wenn was schief geht, wenn ein "Großkopferter" in einer Organisation, den Programmierer in der EDV nicht sachgerecht aufgeklärt hat. Auf diese Weise hätte ich auch noch Kindergeld kassieren können, obwohl unser Sohn schon über 27 Jahre alt war. Das ist unter Umständen möglich. Aber unsereins hätte seinen Job verloren, wenn im EDV-Programm keine Sicherheitsabfrage drin gewesen wäre. Ich habe es bei einem Monat mehr Kindergeld belassen. Psychisch Kranke haben es außerdem noch ziemlich schwer, weil ebendiese Erkrankung außergewöhnlich belastet. Alles Gute. Herz1952
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026