Solange kein Rentenbescheid erteilt wurde, sollten Sie den Aufforderungen der Arbeitsagentur nachkommen und sich ggf. auch einer Untersuchung unterziehen. Sofern Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitsagentur die Zahlung des Arbeitslosengeldes verweigert.
Sobald das Vorliegen von voller Erwerbsminderung (unter 3 Stunden täglich) durch einen Rentenbescheid festgestellt wurde, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sollte sich die Zahlung des Arbeitslosengeldes mit der Rentennachzahlung überschneiden, hat die Arbeitsagentur ggf. einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der mtl. Rentenhöhe