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Experten-Antwort

Nationalität, Staatsangehörigkeit

von Joëlle24.10.2019 | 09:37
200 Ansichten
4 Antworten

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Guten Morgen, Ich bin Französin, habe aber im Deutschland geheiratet und gearbeitet. Nach 40 Jahre bin ich in meiner Heimat zurück gekehrt. Meine Kinder haben doppel Nationalität.Ich selber bin nie eine Deutsche geworden Ich besitze einen Stammbuch in beiden Länder. Ich beziehe meine Renten ganz normal auf meinen deutsche Konto. Es ist alles in Ordnung. ABER jedes Jahr muss ich einen Lebensnachweis vorzeigen, auch dies völlig normal und nötig. Meine Frage: Warum steht Jahr für Jahr, dass ich Deutsche bin, obwohl ich alle Unterlagen hingeschickt habe: Geburtsurkunde etc... Seit 5 Jahren korrigiere ich das Formular und zeige meine französische Ausweis. Nicht, dass es mich direkt stört, aber ich verstehe es nicht. Ist diese Fehler nicht mehr zu korrigieren? Es würde mich interessieren. Vielen Dank im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Joelle,

bitte legen Sie eine Kopie des französischen Personalausweises beim zuständigen Rentenversicherungsträger vor und bitten nochmals um eine Änderung der Staatsbürgerschaft. Vermutlich haben Sie das Dokument mit der Lebensbescheinigung an den Renten Service geschickt. Der Rentenservice prüft lediglich, ob die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung ins Ausland weiterhin vorliegen.

Auswirkungen auf die Zahlung oder Höhe der Rente hat die Staatsbürgerschaft nicht, da Sie sich in einem EU-Staat aufhalten und zudem eine EU-Staatsbürgerschaft haben.

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3 Antworten

Joëlleam 24.10.2019 | 12:40
Vielen Dank, das werde ich es gern tun. Ich weiss, dass es überhaupt keinen Einfluss hat auf die Renten hat. Bei mir ist alles Ok. Allerdings es wurde mir verweigert meine Rente direkt nach Frankreich zu bekommen. Es stört mich aber nicht direkt. Ich glaube Krankenkassen und so... Noch mal vielen Dank und einen schönen Tag Joëlle
Rudiam 24.10.2019 | 18:23
Die Rentenversicherung selbst verweigert keine Zahlung nach Frankreich. Sofern Sie eine andere nicht-deutsche Bankverbindung angeben, geht das auch in Ordnung. Hilfsweise steht Ihnen der beiliegende Vordruck zur Verfügung: https://deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_…
Joëlleam 25.10.2019 | 09:44
Zitat von Rudi anzeigenausblenden
Danke, es ist klasse von Ihnen. Es ist gut zu wissen. Aber wie gesagt, ich bin bis heute zu Recht gekommen . Ich sprach von Krankenkassen. Ich bin bei der AOK, benütze Ihre Karte aber nicht. Denn als Französin im eigenem Land, habe ich eine. Es ist geregelt durch die E121/S1. Heisst es denn, dass die AOK an die französische CPAM, dass was von meiner Rente abgezogen ist, überweisst? Wissen Sie, wie es funktioniert? Anscheinend gut jeden Fall. Mit freundlichem Gruss
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