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Experten-Antwort

Änderung des Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung

von Dirk26.03.2025 | 15:08
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich erhalte eine Altersrente für langjährige Versicherte als Teilrente (95 %). Da ich zur Zeit noch voll erwerbstätig bin und freiwillig in einer gesetzlichen KV versichert, erhalte ich einen Zuschuss zur Krankenversicherung von der Rentenversicherung. Dieser Zuschuss orientiert sich an der Nettorente und dem Versicherungsbeitrag, den meine KV erhebt. Nun habe ich zum 01.04.25 die KV gewechselt. Die neue KV erhebt andere, geringere Versicherungsbeiträge. Damit müsste auch der Zuschuss der RV zur KV geringer werden. Wie bekommt die RV das mit? Läuft das automatisch, oder muss man das als Rentenbezieher mitteilen? Wenn ja, gibt es dazu ein Formular? Danke für entsprechende Informationen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk,

 

beim Krankenkassenwechsel müssen Sie zwingend die neue Krankenkasse über den laufenden Rentenbezug informieren. Der Rest läuft für gewöhnlich dann automatisch, da von der neuen Kasse ein entsprechender Datensatz erstellt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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6 Antworten

Teilrente?am 26.03.2025 | 15:17
Eine 95%-Teilrente. Der Grund für diese doch sehr verwunderliche Konstellation würde hier sicher viele interessieren. Im Normal Fall ist das völliger Unsinn!
SuSE Liam 26.03.2025 | 15:31
Normalerweise bekommen Sie von der neuen KK eine Einkommenserklärung zugeschickt. Welche Sie ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Anhand Ihrer Angaben werden die beitragspflichtigen Einnahmen ermittelt und eine Beitragsberechnung vorgenommen. Die maschinelle Meldung darüber erfolgt dann zwischen der neuen KK und der DRV.
Dirkam 26.03.2025 | 16:46
Oh, ganz einfach. Nachdem meine Lebenspartnerin im letzten Jahr mit 58 Jahren verstorben ist, habe ich mir gesagt: "Dirk, jetzt hast du viele Jahre lang brav so viele Rentenbeiträge gezahlt, da wäre es doch echt schade, wenn du davon nie einen Euro wiedersehen würdest." Ich habe es ausgerechnet. Wenn ich älter als 82 werde, lege ich auf Grund der Abzüge drauf. Aber das ist verkraftbar. Den steuerpflichtigen Rentenanteil muss ich natürlich jetzt mit dem Höchststeuersatz versteuern, aber es bleibt dennoch jährlich ein niedriger fünfstelliger Betrag in der Kasse. Das ist doch ein nettes Zubrot. Ich finde nicht, dass das so völlig idiotisch ist.
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