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Experten-Antwort

Nebenbei Selbstständig Voller oder Halber Beitrag?

von Popp19.06.2015 | 16:55
1095 Ansichten
6 Antworten
Moin Ich überlege derzeit mich nebenbei Selbständig zu machen. In Sachen Rentenversicherung habe ich bisher nur lesen können, das ich soweit ich unter 400 verdiene keine Beiträge zahlen muss. Da ich aber Grundsätzlich vorhabe nach der Anfangszeit mehr zu verdienen, stellt sich für mich die Frage was muss ich dann an die Rentenkasse zahlen? Was hat es mit dem Halen oder Vollen Beitrag auf sich. wieviel Prozent müsste ich zahlen? Und wären die Beiträge Monatlich, vierteljährlich oder ? zu begleichen? MFG Popp

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.06.2015 | 07:10

Hallo Popp,

zunächst muss geklärt werden, ob Versicherungspflicht kraft Gesetz besteht (z. B. wenn Sie nur einen Auftraggeber haben), sie sich auf Antrag pflichtversichern oder freiwillige Beiträge zahlen möchten.

Bei Pflichtbeiträgen besteht die Möglichkeit (für die ersten drei Kalenderjahre) den halben Regelbeitrag (265,07 €), den Regelbeitrag (530,15 €) oder einen einkommensgerechten Beitrag (18,7 % vom Gewinn) zu zahlen. Freiwillige Beiträge können zuwischen dem Mindestbeitrag (84,15 €) und dem Höchstbeitrag (1131,35 €) frei gewählt werden.

Hierzu sollten Sie sich in einer Beratungsstelle informieren, da z. B. auch der Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung von der Beitragszahlung abhängig ist.

5 Antworten

W*lfgangam 19.06.2015 | 17:42
Ergänzend: Lesen Sie auch dieses Merkblatt aus Rentensicht: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Bedenken Sie aber auch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse weiterhin sinnvoll sein können, aber in der Anfangsphase 'horrend' hoch sein können - und bei dauerhaft kleinem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auch hoch bleiben. Rente wie Krankenversicherung, suchen Sie mit beiden Stellen ein Gespräch. Gruß w.
Herz1952am 19.06.2015 | 20:13
Denken Sie bitte auch an eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Bearbeitungsschäden! Und auch an die Berufsgenossenschaft. Beim Anstellen einer Hilfskraft im Rahmen des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses fallen ca. 30 % Sozialabgaben an. Hierin ist allerdings der BG-Beitrag für den/die Arbeitnehmer/in enthalten. Bei einem "Midijob" von 450 - 800 Euro trägt der AG den überwiegenden Teil der SV-Beiträge. Darüber hinaus (fast) die Hälfte, sowie zusätzlich den gesamten BG-Beitrag. Bitte gut überlegen, insbesondere das mit der Haftpflichtversicherung!!! (beraten lassen vor Betriebsgründung). Viel Erfolg und Glück Dann viel Erfolg.
KSCam 19.06.2015 | 17:15
Zunächst müsste doch geklärt werden um was für eine Selbständigkeit es sich handelt. Denn nur wenn die Selbständigkeit versicherungspflichtig ist, müssen Sie zahlen. Wenn Sie pflichtig sind, können Sie in den ersten 3 Jahren den halben Regelbeitrag zahlen, anschließend den vollen RB. Grundsätzlich können Sie auch immer einkommensgerecht zahlen, das sind Beitrags satz mal Gewinn aus der Selbständigkeit. Wer pflichtig wird zahlt monatlich. Werden Sie nicht versicherungspflichtig, können Sie freiwillige Beiträge zahlen oder auch beantragen versicherungspflichtig zu werden. Mehr dazu sollten sie aber im persönlichen Gespräch mit der DRV klären.
Poppam 19.06.2015 | 19:47
Hallo Ich würde mich wenn als Reinigungskraft selbstständig machen. Zuerst erstmal als ein Mann Frau Betrieb. Aber bevor ich irgendwas in der Richtung anbreche möchte ich halt vorab wissen was an Kosten auf mich zukommt. Immerhin müsste ich ja meine Abgabeb am Staat u an den Sozialversicherer in meiner Kalkulation ( was ich an stdlohn bräuchte) mit einrechnen. Es bringt mir ja nichts wenn ich zwar Geld von meinen Kunden erhalte aber davon nur ein Bruchteil über bleibt. Demnach suche ich Zahlen Daten mit denen ich in etwa rechnen kann. Und möchte nicht erstmal anfangen und dann das böse Erwachen erleben, da ich evtl mit einer so hohen Beitragszahlung nicht gerechnet habe. MFG Popp
KSCam 19.06.2015 | 20:24
Da wäre zudem noch zu klären ob die "selbständige Reinigungskraft" nicht in Wirklichkeit ein ganz normaler weisungsgebundener und damit versicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist...... Vielleicht sind Sie auch Selbständiger für einen Auftraggeber (wenn Sie nur einen Auftraggeber haben) und damit als Selbständiger versicherungspflichtig. Oder Sie sind (wirklich) selbständig, haben verschiedene Auftraggeber und damit nicht versicherungspflichtig, dann können Sie Rentenbeiträge zahlen müssen es aber nicht. Da taucht ein riesiger Fragenkomplex auf, der sich im Forum garantiert nicht abschließend klären lässt, weil alles von der konkreten Ausgestaltung der "Verträge" abhängt......
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