Hallo Popp,
zunächst muss geklärt werden, ob Versicherungspflicht kraft Gesetz besteht (z. B. wenn Sie nur einen Auftraggeber haben), sie sich auf Antrag pflichtversichern oder freiwillige Beiträge zahlen möchten.
Bei Pflichtbeiträgen besteht die Möglichkeit (für die ersten drei Kalenderjahre) den halben Regelbeitrag (265,07 €), den Regelbeitrag (530,15 €) oder einen einkommensgerechten Beitrag (18,7 % vom Gewinn) zu zahlen. Freiwillige Beiträge können zuwischen dem Mindestbeitrag (84,15 €) und dem Höchstbeitrag (1131,35 €) frei gewählt werden.
Hierzu sollten Sie sich in einer Beratungsstelle informieren, da z. B. auch der Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung von der Beitragszahlung abhängig ist.
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