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Nebenberuflich Selbstständig / Scheinselbstständig?

von Alexander10.04.2010 | 14:42
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin hauptberuflich Informatiker und wurde gefragt nebenberuflich arbeiten zu können. Von meinem Arbeitgeber her geht das. Beim Finanzamt würde das ja ganz normal mit versteuert werden. Jetzt hab ich nur folgende Fragen: Eben wurde der Betrag von 400 EUR genannt. Gilt das / Monat? D.h. eine einzelne Rechnung darf nicht größer sein? Was ist wenn ich nur einen Auftraggeber habe? Also eigentlich ist mir egal in welcher Form ich abrechne. Ich will ja auch alles zahlen, was zu zahlen ist, ist halt nur ein Nebenverdienst. Und ich stelle mir halt die Frage inwieweit das geht. Leider gibt es dazu kaum aufbereitete Informationen im Internet zu finden. Zumindest habe ich nix dazu gefunden. Umfang der Tätigkeit wird vielleicht so 6.000 EUR / Jahr sein. Kann ich überhaupt scheinselbstständig sein wenn ich nen normalen Arbeitsvertrag laufen habe? Irgendwie finde ich das absurd. Ich finde es kräftezehrend sich in dem Bereich zu informieren. Die Steuerberaterin kennt sich mit der RV nicht richtig aus und umgekehrt. Kann man das nicht mal mit einem Web Angebot aufbereiten und vernünftig darstellen - also verschiedene Beispiele und jeweils Alternativen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um Ihrer persönlichen Situation gerecht werden zu können, empfehle ich Ihnen bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können.

Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie z.B. unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

2 Antworten

Stefanam 10.04.2010 | 16:30
hier gibt es Informationen : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… hier können Sie den entsprechenden Vordruck herunterladen : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/SharedDocs/de…
Batrixam 11.04.2010 | 18:21
Wenn Sie neben Ihrer Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit für nur EINEN (oder überwiegend einen) Auftraggeber ausüben, so sind für diese Tätigkeit Pflichtbeiträge an die RV entrichten, sofern Sie aus dieser Tätigkeit mehr als 4.800 Euro / Jahr Gewinn (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) erzielen und keine Angestellten mit insgesamt mehr als 400 Euro Gehalt beschäftigen. Vereinbaren Sie am Besten einen Termin in einer Beratungsstelle der RV in Ihrer Nähe. Hier kann dann auch alles notwendige in die Wege geleitet werden.
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