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nebenberufliche Arbeit auf Honorarbasis

von Micael27.01.2010 | 21:17
2150 Ansichten
2 Antworten
Im Konz Newsletter stand, dass man bei einer nebenberufliche Arbeit auf Honorarbasis unter Umständen auch sozialversicherungspflichtig sein kann. Wann ist dies der Fall? Ist dies an einen bestimmten Umsatz gekoppelt? Danke für eine Antwort

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.01.2010 | 09:18

Eine konkrete Auskunft auf Ihre Frage ist nicht möglich, da aus Ihrer Anfrage nicht hervorgeht, ob es sich bei Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit um eine abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer oder um eine selbständige Tätigkeit handelt.

Als Arbeitnehmer wären Sie im Nebenberuf bis zu einem Arbeitsentgelt von 400 Euro monatlich versicherungsfrei. Bei einem höheren Arbeitsentgelt wären Sie versicherungspflichtig.

Sollte es sich um eine selbständige Tätigkeit handeln, dann kommt es darauf an, welche ausgeübt wird, da nur bestimmte selbständige Tätigkeiten versicherungspflichtig sind. Beispiele für Tätigkeiten, die zur Versicherungspflicht führen, sind:

- Versicherungsvertreter, die nur für eine Versicherung tätig sind

- selbständige Lehrer, die an Volkshochschulen Kurse geben

- u. a.

Auch bei selbständigen Tätigkeiten, die grundsätzlich versicherungspflichtig sind, besteht bis zu einem monatlichen Arbeitseinkommen in Höhe von 400 Euro Versicherungsfreiheit.

1 Antworten

Schadeam 27.01.2010 | 21:59
Wenn es sich bei Ihrem Nebenberuf um eine dem Grunde nach versicherungspflichtige Selbständigkeit handelt, bei der der Gewinn über 400 €/Monat liegt, kann das möglich sein. Bsp: Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vertreibt zusätzlich für einen Auftraggeber Versicherungen und erzielt einen Gewinn von 500 €....so was kann es durchaus geben....
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