Guten Tag, Neustart 2023,
für eine selbständige Tätigkeit als Lehrer/Dozent besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn aus dieser Tätigkeit mehr als geringfügige Einnahmen erzielt werden und Sie keinen dem Grunde nach versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigen.
Maßgebend ist der Gewinn aus der Tätigkeit, also Einnahmen abzüglich Ausgaben. Bei Vorliegen von Versicherungspflicht und einer einkommensgerechten Beitragszahlung fallen 18,6% Beitrag zur Rentenversicherung an.
Anzuzeigen ist die Aufnahme der Tätigkeit spätestens drei Monate nach deren Beginn mit dem Formular V0020, das Sie auf der Internetseite der Rentenversicherung finden und auch online ausfüllen können.
Ein zusätzlicher Minijob berührt nicht die o.g. Versicherungspflicht.
Ich empfehle Ihnen, einen Videoberatungstermin zu vereinbaren und sich ausführlich beraten zu lassen:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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