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Experten-Antwort

Nebenberuflicher Dozent

von Dozent in Planung08.03.2023 | 06:08
153 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, ich bin als Angestellter in einem Konzern tätig und erreiche dabei ca die beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Zudem bin ich nebenberuflich als Dozent (bisher auf ca 450€ Basis) tätig. Ich überlege, diese Nebentätigkeit auszubauen, möchte die damit einhergehende Pflicht zur RV (die ich über das angestelltenverhältnis ja bereits ausschöpfe) vermeiden, da sie durch die daraus resultierende Belastung mit ca 20% und dann die Entlastung meines Arbeitgebers (und die die Entlastung von der Hälfte bei mir) so bei mir faktisch wie eine ca 10%ige extra Steuer wirken würde. Um mir bei den Aufbau der Unterlagen usw zu helfen spiele ich mit dem Gedanken 2 Mini Jobber einzustellen. Ich habe jetzt gelesen, dass keine RV Pflicht besteht, wenn ein (nicht geringfügiger) Mitarbeiter im Rahmen der Selbständigkeit beschäftigt wird. Gilt dies auch bei bspw 2 geringfügig beschäftigen Mitarbeitern? Vielen Dank und viele Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dozent in Planung,

dem Beitrag von „Klugpuper“ kann ich zustimmen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch in der Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“ (hier insbesondere auch Hinweiskasten auf Seite 7 der Broschüre), welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=1

herunterladen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Klugpuperam 08.03.2023 | 06:30
Ja, die Gehaltssumme muss oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Ob durch 1 oder mehrere AN ist dabei egal.
Dozent in Planungam 08.03.2023 | 11:24
Vielen Dank für die Rückmeldung! Noch eine Frage zum Vorgehen: Melde ich dann einfach bspw über meinen Steuerberater die zwei Mini jobber an, oder ist hierfür noch mehr nötig? Vielen Dank!
KSCam 08.03.2023 | 11:37
Die Anmeldung der Minijobber wird Ihr Steuerberater hinkriegen. Ob Sie aber unterm Strich sparen? Das ist eine Rechenaufgabe, denn Lohn- und Lohnnebenkosten (30% Pauschale) für die beiden Minijobber haben Sie auch......kann der StB gleich mitausrechnen.....
Dozent in Planungam 08.03.2023 | 14:00
Meine Frage geht eher in die Richtung ob bspw hierfür eine andere Rechtsform oder eine Anmeldung eines Gewerbes oder ähnliches nötig ist
Deutsche Rentenversicherung
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