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Nebengewerbe

von Ich08.06.2010 | 14:32
1900 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Vieleicht kann mir hier geholfen werden ich habe ein Nebengewerbe angemeldet zu meinem Erstjob nun meine Frage in wie fern muß ich mich bei diesem Nebengewerbe Versichern.Eigentlich zahlt ja mein Arbeitgeber KV,RV usw. was ist aber wenn mir beim Nebengewerbe ein Unfall passiert oder ich was beschädige? Ich hoffe mir kann hier weiter geholfen werden.Schon mal Danke im vorraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um die Risiken abzudecken, die zusätzlich durch die Ausübung des Nebengewerbes bestehen, können Sie sich ggf. zusätzlich privat absichern (Gewerbe-Haftpflichtversicherung, zusätzliche priv. Unfallversicherung etc.).

4 Antworten

Icham 08.06.2010 | 15:18
Und wissen Sie zu welchen Versicherungen ich Verpflichtret bin?
RFnam 08.06.2010 | 17:49
Das Nebengewerbe dürfte eine selbständige Tätigkeit darstellen, die unabhängig von Ihrer abhängigen versicherungspflichtigen Tätigkeit zu beurteilen ist. Durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger ist zu prüfen, ob diese selbständige Tätigkeit zu einer Versicherungspflicht kraft Gesetzes führt. Gegebenenfalls müssen Sie daraus Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, zusätzlich zu Ihrem Erstjob. Für die Meldung bei der RV besteht sogar eine gesetzliche Meldepflicht im SGB VI. Dazu steht im Internetportal der Vordruck V020 zur Verfügung. Dort finden Sie auch weitere Hinweise zur Versicherungspflicht von Selbständigen.
Icham 09.06.2010 | 10:35
Vielen Dank Habe mir das Formular ausgedruckt werde es nun ausfüllen und weg schicken. Ist dies die einzigste Versicherungspflicht?
RFnam 09.06.2010 | 18:11
Ich kenne mich nur im Rentenrecht aus. Aber soweit ich am Rande mitbekommen habe, dürfte in Ihrem Fall die Antwort lauten : Nein.
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