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Experten-Antwort

Nebengewerbe

von Thomas02.12.2025 | 08:28
144 Ansichten
6 Antworten
Muss ich bei Bezug der Aktivrente mein Nebengewerbe abmelden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2025 | 10:55

Hallo Thomas ,
am 15.10.2025 hat das Bundeskabinett das „Aktivrentengesetz“ beschlossen, dass den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, steuerliche Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten zu schaffen. Dazu wird ein Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung eingeführt (Aktivrente).

 

Da es sich bei der sog. Aktivrente um einen steuerlichen Sachverhalt handelt, wenden Sie sich mit Ihrer Fragestellung bitte an Ihren steuerlichen Berater beziehungsweise an das örtliche Finanzamt.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 02.12.2025 | 08:32
Warum? Allerdings sind Einkünfte aus Selbsständigkeit wohl nichtbetroffen. Lediglich der Lohn aus einem Beschäftigungsverhältnis ist bis 2000€ steuerfrei, falls das Gesetz so durchgeht.
Wasissndas?am 02.12.2025 | 08:43
Im Leistungskatalog der DRV gibt es keine Aktivrente. Was soll das sein?
Schadeam 02.12.2025 | 09:36
Wasissndas? schrieb

Im Leistungskatalog der DRV gibt es keine Aktivrente. Was soll das sein?

Lesen Sie keine Zeitung, schauen Sie keine Nachrichten? Schon was von der aktuellen Rentendiskussion gehört? Aktivrente ist keine Rente aber der Lohn eines Menschen im Regelalter soll bis zu 2000€ steuerfrei werde. Wenn das Gesetz diese Woche durchgeht?
Schadeam 02.12.2025 | 13:20
Wasissndas? schrieb

Ach so. Also nix Rente, sondern Steuern.

Prima jetzt haben Sie es kapiert 😊
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