Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Nebengewerbe im Handwerk, Versicherungspflicht

von Andreas P.30.08.2018 | 20:29
1424 Ansichten
1 Antworten
Ich gehe ganz normal hauptberuflich einer versichungspflichtigen Tätigkeit nach und betreibe nebenher ein Nebengewerbe als Maler im geringfügigen Umfang, sprich auf 450,00€ Basis. Im Jahr darf ich also 5400,00€ Gewinn machen damit ich von der Versicherungspflicht befreit bleibe. Ich würde aber gern mehr machen da es die Preise momentan hergeben. Meine Frage ist nun, wie werde ich mit zusätzlichen Beiträgen im Nebengewerbe veranlagt wenn ich diese Grenze deutlich überschreite? Meine zweite Frage wäre noch: Kann ich mich trotz meiner versicherungspflichtigen, hauptberuflichen Tätigkeit in meinen Nebengewerbe von der Versicherungspflicht befreien lassen wenn mein Einkommen daraus regelmäßig mehr als 450,00€ beträgt? Info: Meine 18 Jahre Pflichtbeiträge habe ich schon weg.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.08.2018 | 11:08

Hallo Andreas P.,

wenn Sie als Maler in die Handwerksrolle eingetragen sind und in der selbständigen Tätigkeit ein Arbeitseinkommen von mehr als 450 Euro monatlich haben, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich zu Ihrer Beschäftigung als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.

Als versicherungspflichtiger Gewerbetreibender hat man folgende Möglichkeiten der Beitragszahlung:

- Im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den folgenden 3 Kalenderjahren zahlt man grundsätzlich den halben Regelbeitrag (2018 = 283,19 Euro monatlich). Auf Antrag kann man auch den Regelbeitrag (2018 = 566,37 Euro) oder den einkommensgerechten Beitrag (= entsprechend dem Arbeitseinkommen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid) zahlen.

- Anschließend zahlt man den Regelbeitrag beziehungsweise auf Antrag den einkommensgerechten Beitrag.

Zu beachten ist noch, dass mit den Beiträgen aus der Beschäftigung und der Tätigkeit zusammen die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht überstiegen werden darf.

Sollten Sie als Maler versicherungspflichtig werden und hätten Sie schon für 216 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt, könnten Sie sich von der Versicherungspflicht als Selbständiger auf Antrag befreien lassen.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026