Guten Tag,
Ihre Anfrage kann konkret leider nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich gilt (Auszug aus § 2 SGB VI):
Versicherungspflichtig sind selbständig tätige
1. Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
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9. Personen, die a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.
Der Lehrbegriff ist weit auszulegen und beinhaltet jegliches Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten, wobei Art und Umfang der Unterweisung nur von untergeordneter Bedeutung sind. Dabei kann bereits jede Anleitung zu einem gemeinsamen Tun genügen. Die erstrebte „Gemeinsamkeit“ entsteht dabei aus der Vermittlung von Wissen und Kompetenzen des Lehrenden an einen Lernenden unabhängig von einem konkreten Anwendungsbezug. Der Unterricht beziehungsweise die Unterweisung kann sowohl in Kursform (Gruppen) als auch durch Einzelunterricht/-unterweisung erfolgen. Selbst eine bestimmte pädagogische Qualifikation wird nicht vorausgesetzt. Auch wenn diese Tätigkeiten ganz oder überwiegend nach gewerblichen Grundsätzen ausgeübt werden, handelt es sich um Lehrtätigkeiten.
Der Handel mit entsprechenden Sportprodukten bleibt bei dieser Prüfung unbeachtet, da jede Art der Tätigkeit getrennt voneinander betrachtet wird. Hier wäre ggf. entscheidend, von welchem "Herstellern" (ggf. nur von einem(?)) vertreiben Sie Sportprodukte.
Da Sie Ihre Tätigkeit als Nebengewerbe betreiben, wäre nach einer eventuellen Versicherungspflicht die Versicherungsfreiheit als geringfügig selbständig Tätiger zu prüfen.
Für eine verbindliche Entscheidung werden viele/ weitere Informationen benötigt. Daher empfehle ich Ihnen die "Prüfung der Versicherungspflicht als selbständig Tätiger", auch um für sich selber eine gewisse Rechtssicherheit einzufahren
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=480302
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Dazu müssen Sie sich an die Clearingstelle der DRV wenden. Eine verbindliche Antwort kann dazu in einem anonymen, öffentlichen Forum nicht gegeben werden.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/C/clearingstelle.html
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