Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Nebengewerbe Kamfpsportschule rentenvericherungsprflichtig?

von Michael Wagner07.08.2025 | 10:50
175 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich bin 60 Jahre und arbeite seit über 35 Jahren als Angestellter 40 Wochenstunden mit Rentenversicherungspflicht. Nebenbei, abends habe ich seit längerem eine Sportschule als Gewerbe angemeldet (Sportunterricht, Handel mit entsprechenden Sportprodukten wenn gewünscht), Nach Steuerrecht/Finanzamt bin ich keine freiberufliche Lehrkraft sondern Betreiber eines Einzelgewebes. Ich gehe keiner Lehrtätigkeit für andere Institutionen nach. Bin ich trotzdem mit meinem Nebengewerbe rentenversicherungspflichtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.08.2025 | 12:11

Guten Tag,

 

Ihre Anfrage kann konkret leider nicht beantwortet werden.

Grundsätzlich gilt (Auszug aus § 2 SGB VI):
Versicherungspflichtig sind selbständig tätige

1. Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,

.

.

9. Personen, die a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.

 

Der Lehrbegriff ist weit auszulegen und beinhaltet jegliches Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten, wobei Art und Umfang der Unterweisung nur von untergeordneter Bedeutung sind. Dabei kann bereits jede Anleitung zu einem gemeinsamen Tun genügen. Die erstrebte „Gemeinsamkeit“ entsteht dabei aus der Vermittlung von Wissen und Kompetenzen des Lehrenden an einen Lernenden unabhängig von einem konkreten Anwendungsbezug. Der Unterricht beziehungsweise die Unterweisung kann sowohl in Kursform (Gruppen) als auch durch Einzelunterricht/-unterweisung erfolgen. Selbst eine bestimmte pädagogische Qualifikation wird nicht vorausgesetzt. Auch wenn diese Tätigkeiten ganz oder überwiegend nach gewerblichen Grundsätzen ausgeübt werden, handelt es sich um Lehrtätigkeiten.

 

Der Handel mit entsprechenden Sportprodukten bleibt bei dieser Prüfung unbeachtet, da jede Art der Tätigkeit getrennt voneinander betrachtet wird. Hier wäre ggf. entscheidend, von welchem "Herstellern" (ggf. nur von einem(?)) vertreiben Sie Sportprodukte.

 

Da Sie Ihre Tätigkeit als Nebengewerbe betreiben, wäre nach einer eventuellen Versicherungspflicht die Versicherungsfreiheit als geringfügig selbständig Tätiger zu prüfen. 

 

Für eine verbindliche Entscheidung werden viele/ weitere Informationen benötigt. Daher empfehle ich Ihnen die "Prüfung der Versicherungspflicht als selbständig Tätiger", auch um für sich selber eine gewisse Rechtssicherheit einzufahren
 

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=480302

 

Vielen Dank!


Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Clearingstelleam 07.08.2025 | 11:20
Dazu müssen Sie sich an die Clearingstelle der DRV wenden. Eine verbindliche Antwort kann dazu in einem anonymen, öffentlichen Forum nicht gegeben werden. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei…
DaViam 07.08.2025 | 11:57
Hallo. gem. §2 SGB VI sind selbständige Lehrer, die mehr als geringfügig tätig sind, versicherungspflichtig. Das hat nichts mit der Clearing-Stelle zu tun.
Meldepflicht versäumt?am 07.08.2025 | 19:55
Sie wissen aber schon, dass Sie verpflichtet sind, eine selbständige Tätigkeit, innerhalb von drei Monaten nach deren Beginn, der Rentenversicherung anzuzeigen? Ihre Fragen klärt man zu Beginn der Selbständigkeit und nicht Jahre später. Das kann Sie unter Umständen teuer zustehen kommen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026