Hallo Michael0815,
sofern die zeitlichen und finanziellen Beschränkungen für den Erwerbsminderungsrentenbezug eingehalten werden, wirkt sich ein Nebengewerbe nicht negativ auf die Rente aus.
Hierfür ist es unerlässlich, dass Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unverzüglich dem Rentenversicherungsträger schriftlich mitteilen, damit dieser eine entsprechende Prüfung vornehmen kann.