Annahme:
Bei einem Pauschalabzug von 40% vom Bruttoentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung sind die 478,72 EUR genau der Freibetrag.
Der Freibetrag ist dann folglich 60% vom Bruttoentgelt. Das macht zusammen nach Eva Zwerg wieder 100% = Bruttoentgelt.
Nimmst du Taschenrechner
tippst du 478,72 ./. 60 x 100
guckst du: 797,86666
kannst du 797,87 EUR Brutto ohne Anrechnung verdienen
Der überschreitende Teil wird zu 40% auf die Rente angerechnet.
Beispiel:
2000,- EUR Brutto
40% Pauschalabzug = 800,- EUR
verbleiben 1200,- EUR
Freibetrag 478,72 EUR
verbleiben 721,28 EUR
davon 40% = 288,51 EUR zur Anrechnung auf die Halbwaisenrente
Bei anderen Einkommensarten ist ggf. ein anderer Pauschalabzug vorzunehmen!
Normalerweise ist das Vorjahreseinkommen, geteilt durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde, zu berücksichtigen und mit dem laufenden monatlichen Einkommen zu vergleichen.
Minderungen des berücksichtigten Einkommens können vom Zeitpunkt ihres Eintritts an berücksichtigt werden, wenn das laufende Einkommen im Durchschnitt voraussichtlich um wenigstens zehn vom Hundert geringer ist als das berücksichtigte Einkommen.
Ist jedoch im Vorjahr kein Einkommen vorhanden, wird das laufende Einkommen berücksichtigt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__18b.html