Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Nebenjob

von Emre07.10.2009 | 15:19
1124 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrtes Expertenteam, ich beziehe Halbwaisenrente in Höhe von ca. 86 (Rentenbetrag). Wieviel darf ich dazuverdienen? Und wird die Rechnung monatlich oder jährlich vorgenommen. Die Einkünfte können von Monat zu Monat schwanken. D.h. wenn es jährlich gemacht wird könnte ich dann im einen beliebigen Monat über den Freitbetrag kommen? MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie haben bereits mehrere korrekte Antworten auf Ihre Frage erhalten.

Bitte informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger über die Aufnahme der Beschäftigung. Die Einkommensanrechnung wird dann jährlich überprüft. Deshalb lohnt es sich auch, sofort Bescheid zu geben, wenn Sie den Nebenjob wieder aufgeben. Eine solche "Einkommensminderung" kann dann nämlich sofort berücksichtigt werden.

6 Antworten

F U Nam 07.10.2009 | 15:24
Hallo Emre, der Freibetrag liegt bei Netto : 478,72 Euro monatlich. Beispiel: Verdienst : 600 Euro --> netto gem. § 18b Abs. 5 Nr. 1 erster Halbsatz gekürzt um 40 % = 360,00 Euro, damit werden die Hinzuverdienstgrenzen für die Waisenrente eingehalten. Auf jeden Fall sollten sie den Hinzuverdienst der Rentenversicherung anzeigen, damit diese hierüber unterrichtet ist ( siehe auch Ausführungen im Rentenbescheid).
Emream 07.10.2009 | 15:53
Und wieviel wäre das Brutto? Ich soll nämlich meinen Bruttoentgeld anzeigen.
Keith Moonam 07.10.2009 | 15:59
478,72 "netto" : 60 x 100 = 797,87 EUR Brutto.
-_-am 07.10.2009 | 20:33
Annahme: Bei einem Pauschalabzug von 40% vom Bruttoentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung sind die 478,72 EUR genau der Freibetrag. Der Freibetrag ist dann folglich 60% vom Bruttoentgelt. Das macht zusammen nach Eva Zwerg wieder 100% = Bruttoentgelt. Nimmst du Taschenrechner tippst du 478,72 ./. 60 x 100 guckst du: 797,86666 kannst du 797,87 EUR Brutto ohne Anrechnung verdienen Der überschreitende Teil wird zu 40% auf die Rente angerechnet. Beispiel: 2000,- EUR Brutto 40% Pauschalabzug = 800,- EUR verbleiben 1200,- EUR Freibetrag 478,72 EUR verbleiben 721,28 EUR davon 40% = 288,51 EUR zur Anrechnung auf die Halbwaisenrente Bei anderen Einkommensarten ist ggf. ein anderer Pauschalabzug vorzunehmen! Normalerweise ist das Vorjahreseinkommen, geteilt durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde, zu berücksichtigen und mit dem laufenden monatlichen Einkommen zu vergleichen. Minderungen des berücksichtigten Einkommens können vom Zeitpunkt ihres Eintritts an berücksichtigt werden, wenn das laufende Einkommen im Durchschnitt voraussichtlich um wenigstens zehn vom Hundert geringer ist als das berücksichtigte Einkommen. Ist jedoch im Vorjahr kein Einkommen vorhanden, wird das laufende Einkommen berücksichtigt. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__18b.html
Chrisam 08.10.2009 | 03:00
Die Einkommensgrenzen gelten aber nur, wenn Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Eine Angabe zum Alter fehlte im Beitrag.
Emream 09.10.2009 | 12:47
@ -_- Guckst du zum Glück hab ich in der Schule Prozentrechnung gelernt. Weisst du Frage war nicht, den üblichen Freibetrag auszurechnen, sondern wenn bsp. im Monat X: 900 Euro(Brutto)verdient wird und im Monat Y: 150 Euro(Brutto) verdient wird, ob dann was abgezogen wird. Da ich ja in diesem Monat X über den Freibetrag bin. Lesen du richtig!!! Der Sachbearbeiter hat mir gesagt, dass ich 440 Euro verdienen darf. Und wie können wir das erklären. Sonst keine Einkünfte etc. Noch keine Unterlagen eingereicht... Danke
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026