Hallo Andreas,
ja das bezogenen Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung wird auf das Übergangsgeld in voller Höhe angerechnet. Allerdings nur in Höhe des Netto-Lohns.
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ja das bezogenen Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung wird auf das Übergangsgeld in voller Höhe angerechnet. Allerdings nur in Höhe des Netto-Lohns.
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