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Nebentätig als Freiberufler in der Lernförderung

von Marcus Mann05.02.2010 | 08:53
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! Ich, studierter Pädagoge (Master-Abschluss Pädagogik, kein Lehrer) bin vollzeitbeschäftigt als Angestellter und plane eine nebenberufliche Tätigkeit. Dies soll auf freiberuflicher Basis sein und die Themen Lernförderung, Training bei Lese-Rechtschreib-Schwäche, Beratung bei Lernschwierigkeiten und Erziehungsproblemen umfassen. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich, da die Tätigkeit auch ein lehrendes Profil aufweist, diese bei der Deutschen Rentenversicherung anzeigen. Ist das korrekt? Auf welcher Grundlage bemisst sich mein Rentenbeitrag (Gewinn/Umsatz etc.)? Gibt es eine Grenze, unterhalb derer man nichts abführen muss? Ich danke im Voraus für alle Hinweise.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gem. § 2 Nr. 1 SGB VI sind Sie als Lehrer kraft Gesetz versicherungspflichtig. Sie können sich befreien lassen, wenn Sie entweder eine Vollzeitkraft oder zwei Mini-Jobber einstellen. Ihre Verbeitragung richtet sich nach dem steuerrechtlichen Gewinn. Unter 400,- EUR Gewinn kein Zahlbetrag.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Unter DRV.de - Rubrik Formulare den Vordruck V020 herunterladen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Sorry! Sollte: "deutsche-rentenversicherung.de" heißen.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Ab 400,- EUR 19,9% (RV-Beitrag). Ab 1.260,- EUR, in den ersten 3 vollen Kalenderjahren, halber Regelbeitrag 252,22 EUR. Ab 2.520,- EUR voller Regelbeitrag.

5 Antworten

Marcus Mannam 05.02.2010 | 09:49
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gibt es für die Anmeldung zur Rentenversicherung als nebenberuflicher Freiberufler ein spezielles Dokument zum Download? Wann muss die Anmeldung erfolgen? Nach der Meldung an das Finanzamt? Wird bei einem Gewinn von über 400 Euro immer ein bestimmter Prozentsatz fällig oder gibt es hier eine Staffelung? Nochmals vielen Dank!
Marcus Mannam 05.02.2010 | 10:49
Danke! Wenn ich nocheinmal die Frage wiederholen darf: Wird bei einem Gewinn von über 400 Euro immer ein bestimmter Prozentsatz fällig oder gibt es hier eine Staffelung?
Heikeam 05.02.2010 | 10:26
Unter drv.de findet man den Deutschen ReiseVerband! Ein Link zur Deutschen Rentenversicherung finden Sie auf dieser Seite unten Heike
Tschackaam 05.02.2010 | 13:17
die von Ihnen genannten Beiträge sind leider nicht mehr aktuell. Habe eh den Eindruck, dass Sie hier etwas schnell antworten ;-) @Marcus, es gibt die Möglichkeit Beiträge nach dem Einkommen zu zahlen sprich mind. aus 400.-€ 19,9 % = 79,60 € mtl. wenn mehr als 400.-€ dann entsprechend 19,9 % ausdem zu versteuernden Gewinn! Höchstbeitrag leigt derzeit bei 1094,50 € Regelbeitrag bei 508,45€ 1/2 Regelbeitrag bei 204,22 € alles dazwischen ist möglich! Tipp: Beratungsstelle der DRV aufsuchen. Persönlich alles nochmal schön erklären lassen und dann Bögelchen ausfüllen und abschicken! Nice Weekend Tschacka
Marcus Mannam 08.02.2010 | 09:48
Danke für die Infos. Ist denn eine Anmeldung überhaupt erforderlich, wenn mittelfristig kein monatlicher Gewinn über 400 Euro zu erwarten ist? Ich gehe "dank" bereits beträchtlicher Investitionen (Weiterbildung, Möbel, Miete etc.) von einem Verlust im ersten Jahr aus und werde hoffentlich im zweiten eine Kostendeckung erreichen. Vielen Dank!
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