Hallo Markus,
Realist hat schon auf das "Problem" hingewiesen:
Auf der einen Seite gibt es eine Hinzuverdienstgrenze - die liegt für die volle EM-Rente bei 400 Euro (bei Überschreiten wird die Rente nur teilweise gezahlt).
Andererseits wirkt sich eine Beschäftigung aber möglicherweise auch auf den Grundanspruch aus. Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht ja nur dann, wenn man nicht mind. 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Sofern Sie also z.B. 3 Stunden in Ihrem erlernten Beruf arbeiten würden, könnte daher geprüft werden, ob Sie überhaupt erwerbsgemindert sind. Gegen eine gelegentliche Tätigkeit in geringerer Stundenzahl spricht sicher nichts - Sie müssten dies jedoch auf jeden Fall bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden.