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Nebentätigkeit bei voller Erwerbsminderung

von Markus07.10.2008 | 09:42
2199 Ansichten
2 Antworten

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Hi, ich hab mal eine Frage zur Rente wegen voller Erwerbsminderung: Ich habe die Rente das erste mal bewilligt bekommen also auf 2 1/2 Jahre. Natürlich mache ich mir auch Gedanken wie es nach dieser Zeit weitergehen soll, vorausgesetzt ich bekomme die Rente nicht verlängert. Darum möchte ich in in meinem Erlernten Beruf eine Nebentätigkeit ausüben. Wie lange darf ich denn Arbeiten oder ist das überhaupt erlaubt? Und wie viel darf ich da verdienen? Würde ich über Hilfe zu diesem Thema sehr freuen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Markus,

Realist hat schon auf das "Problem" hingewiesen:

Auf der einen Seite gibt es eine Hinzuverdienstgrenze - die liegt für die volle EM-Rente bei 400 Euro (bei Überschreiten wird die Rente nur teilweise gezahlt).

Andererseits wirkt sich eine Beschäftigung aber möglicherweise auch auf den Grundanspruch aus. Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht ja nur dann, wenn man nicht mind. 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Sofern Sie also z.B. 3 Stunden in Ihrem erlernten Beruf arbeiten würden, könnte daher geprüft werden, ob Sie überhaupt erwerbsgemindert sind. Gegen eine gelegentliche Tätigkeit in geringerer Stundenzahl spricht sicher nichts - Sie müssten dies jedoch auf jeden Fall bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden.

1 Antworten

Realistam 07.10.2008 | 09:51
Sie dürfen maximal 400 Euro pro Monat rentenunschädlich hinzuverdienen, zweimal jährlich sogar das Doppelte. ACHTUNG: Sollte die regelmäßige tägliche Arbeitszeit mindestens drei Stunden betragen, liegt keine (volle) Erwerbsminderung mehr vor!
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