Ob es sich bei der angedachten Selbständigkeit tatsächlich um eine Selbständigkeit handelt oder ob Sie nicht nach wie vor Arbeitnehmer Ihres Arbeitgebers bleiben, kann nur im konkreten Einzelfall geprüft werden.
Dies können Sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich klären lassen.
Sollte entschieden werden, dass Sie selbständig sind, sind Sie nach Ihrer Beschreibung Selbständiger mit einem Auftraggeber und somit dem Grunde nach versicherungspflichtig.
Diese Selbständigkeit müssen Sie Ihrem RV Träger anmelden, dann wird geprüft, ob Sie Arbeitnehmer haben und die sonstigen Kriterien, die Sie ja zu kennen scheinen, vorliegen.
Näheres dazu und zur Beitragsentrichtung eines Selbständigen erfahren Sie im persönlichen Beratungsgespräch bei der nächsten Beratungsstelle der RV.