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Experten-Antwort

Nebentätigkeit Volle Erwerbsminderungsrente

von S. Bach18.11.2019 | 16:24
102 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag. Leider bin ich gezwungen, zu meiner vollen Erwerbsminderungsrente etwas hinzuzuverdienen. Die Verdienstgrenze ist mir bekannt, ebenfalls, dass ich nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann laut Rentenbescheid. Nun ist es aber sehr schwierig, eine Tätigkeit zu finden, die nur drei Stunden am Tag auszuüben ist. Wäre es also bspw möglich, auch zweimal fünf Stunden zu arbeiten? Also letztlich die Wochenarbeitszeit (fünfmal drei Stunden) als Richtwert zu sehen? Oder lässt das die DRV nicht zu? Herzliche Dank für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo S. Bach,

bei der Prüfung, ob ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, ist das positive ("was geht noch") und das negative ("was geht nicht mehr") Leistungsvermögen zu beurteilen. Maßstab ist sinnvollerweise die tägliche Arbeitszeit. Ist eine Tätigkeit nur noch unter 3 Stunden täglich zumutbar, besteht Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente.

Der Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht nur so lange, wie diese Voraussetzung vorliegt. Eine andere zeitliche Verteilung stellt den Anspruch nicht generell, aber zumindest dann in Frage, wenn ernsthafte Zweifel an der bisherigen sozialmedizinischen Einschätzung bestehen, z.B. ein Durchhaltevermögen von mehr als 6 Stunden, auch wenn "nur" an 2 - 3 Tagen pro Woche gearbeitet wird. Dies entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger im Einzelfall.

Eine geringfügige Tätigkeit führt grundsätzlich nicht zu einem Anspruchsverlust.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Arbeitam 18.11.2019 | 16:33
Sie sind kein Sklave der DRV und die DRV ist keine Einrichtung die Ihnen etwas verbieten wird. Wenn Sie arbeiten können und wollen, dann melden Sie ihr Vorhaben der zustaändigen RV. Man wird Ihnen mitteilen welche Auswirkungen das auf Ihre EM-Rente hat und ob diese ganz, oder teilweise entfällt, oder sogar ganz. Sie können tun und lassen wozu Sie sich im Stande fühlen, dass kann Ihnen niemand verbieten. Selbstverständlich ist es nicht im Interesse einer Sozialgemeinschaft das Sie Vollzeit arbeiten gehen können und dennoch eine EM-Rente beziehen, aber das ist Ihnen ja klar.
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