zu 1)
450,00 Euro brutto monatlich sind dabei unschädlich. Zwei mal im Jahr darf die Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten (also 900,00 Euro) überschritten werden. Eine Überschreitung der 450 Euro bereits im Monat des Rentenbeginns ist jedoch i.d.R. unzulässig.
Ab dem Monat des 3. Überschreitens wird die Rente gekürzt - auch wenn es nur 450,01 Euro sind - also 1 Cent drüber.
zu 2.)
Für die Vollrente ist die Grenze 450,00 Euro brutto monatlich.
Beim Überschreiten dieser stehen nur noch 2/3 der Rente zu. Die 2/3-Rente hat wiederum eine Hinzuverdienstgrenze. Diese wird individuell ermittelt indem die Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor dem Rentenbeginn - mindestens aber 1,5 Entgeltpunkte - mit der monatlichen Bezugsgröße und dann mit dem Faktor 0,13 vervielfältigt werden.
Wird auch diese Grenze überschritten steht nur eine Halbe Rente zu. Diese hat wiederum eine eigene Hinzuverdienstgrenze:
Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor dem Rentenbeginn - mindestens aber 1,5 Entgeltpunkte - mit der monatlichen Bezugsgröße und dann mit dem Faktor 0,19 vervielfältigen.
Wird auch diese Grenze überschritten steht nur eine 1/3-Rente zu. Die Hinzuverdienstgrenze wird wie folgt berechnet:
Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor dem Rentenbeginn - mindestens aber 1,5 Entgeltpunkte - mit der monatlichen Bezugsgröße und dann mit dem Faktor 0,25 vervielfältigt
wird auch diese Grenze überschritten kommt die Rente nicht zur Zahlung und Sie müsste dann sogar neu beantragt werden.
zu 3)
Das bezieht sich auf Bruttoarbeitsentgelt, Einkommen von Selbständigen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, auch z.B. Solarzellen auf dem Dach des Eigenheimes sind zu berücksichtigen. Bei einem Abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt maßgebend (auch Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld etc) und bei Selbständigen wird i.d.R. der Einkommensteuerbescheid zur Hand genommen, der ausgewiesene Wert durch 12 Monate geteilt und pro monat zu grunde gelegt. Also 1/12 pro Monat.
Die Antwort auf Ihre Frage ist also: Ja!
zu 4:)
Nach erreichen ihrer Regelaltersgrenze können Sie dazuverdienen soviel Sie wollen ohne das es sich auf Ihre Rente auswirkt. Wann Sie diese Altersgrenze genau erreichen und bis wann Sie die Hinzuverdienstgrenzen einhalten müssen steht dann auch im Rentenbescheid.
zu 5.)
hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
(worauf Sie unter Anwendung von Google auch hätten stoßen können - wenn Sie einen Ebay Shop betreiben müssten Sie damit auch zu Recht kommen)
und im § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) VI:
http://h24kv066.lva24.drv:8080/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_34G1
und später dann im Rentenbescheid.
Sie können von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger auch eine Auskunft über die für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen telefonisch anfordern.
Ende.
MfG
Upsala