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Experten-Antwort

Nebenverdienst bei vorzeitiger Rente ?

von Alffred Grötsch02.12.2015 | 16:58
1141 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe vor, mit 63 Jahren als langzeitiger Versicherter in Rente zu gehen (der Antrag ist bereits gestellt und lt. Sachbearbeiter in Bearbeitung den endgültigen Bescheid über die Höhe habe ich noch nicht. Meine Fragen: 1. Inwieweit kann ich während der Zeit bis zum Erreichen der Altersgrenze zusätzliche Einkünfte erzielen, ohne dass ich Abzüge bei der Rente befürchten muss ? 2. Wie genau werden die Abzüge berechnet ? 3. Auf welche Einkünfte bezieht sich das ? Gilt das auch für Einkünfte aus selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeiten? 4. Kann ich nach Erreichen der Rente unbeschränkt hinzuverdienen? (Habe als Nebenerwerb einen Shop bei E-bay der als Gewerbe angemeldet ist) 5. Wo ist das geregelt bzw. wo kann ich das ggfs. nachlesen ? Danke und Gruß, Alfred

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alffred Grötsch ,

meine Vorredner (Vorschreiber) haben Ihnen schon die passenden Antworten gegeben. Darauf möchte ich verweisen.

Ob, wann und ggf. in welchem Umfang mit "verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten" im Rahmen der sog. "Flexi-Rente" zu rechnen sein könnte, ist aktuell nicht absehbar. Wenn bei Ihnen bereits ein Rentenverfahren läuft, dann sollten Sie sich zunächst mit den aktuell bestehenden, von Upsala schön dargestellten, Regularien beschäftigen.

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2 Antworten

Upsalaam 02.12.2015 | 18:37
zu 1) 450,00 Euro brutto monatlich sind dabei unschädlich. Zwei mal im Jahr darf die Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten (also 900,00 Euro) überschritten werden. Eine Überschreitung der 450 Euro bereits im Monat des Rentenbeginns ist jedoch i.d.R. unzulässig. Ab dem Monat des 3. Überschreitens wird die Rente gekürzt - auch wenn es nur 450,01 Euro sind - also 1 Cent drüber. zu 2.) Für die Vollrente ist die Grenze 450,00 Euro brutto monatlich. Beim Überschreiten dieser stehen nur noch 2/3 der Rente zu. Die 2/3-Rente hat wiederum eine Hinzuverdienstgrenze. Diese wird individuell ermittelt indem die Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor dem Rentenbeginn - mindestens aber 1,5 Entgeltpunkte - mit der monatlichen Bezugsgröße und dann mit dem Faktor 0,13 vervielfältigt werden. Wird auch diese Grenze überschritten steht nur eine Halbe Rente zu. Diese hat wiederum eine eigene Hinzuverdienstgrenze: Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor dem Rentenbeginn - mindestens aber 1,5 Entgeltpunkte - mit der monatlichen Bezugsgröße und dann mit dem Faktor 0,19 vervielfältigen. Wird auch diese Grenze überschritten steht nur eine 1/3-Rente zu. Die Hinzuverdienstgrenze wird wie folgt berechnet: Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor dem Rentenbeginn - mindestens aber 1,5 Entgeltpunkte - mit der monatlichen Bezugsgröße und dann mit dem Faktor 0,25 vervielfältigt wird auch diese Grenze überschritten kommt die Rente nicht zur Zahlung und Sie müsste dann sogar neu beantragt werden. zu 3) Das bezieht sich auf Bruttoarbeitsentgelt, Einkommen von Selbständigen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, auch z.B. Solarzellen auf dem Dach des Eigenheimes sind zu berücksichtigen. Bei einem Abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt maßgebend (auch Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld etc) und bei Selbständigen wird i.d.R. der Einkommensteuerbescheid zur Hand genommen, der ausgewiesene Wert durch 12 Monate geteilt und pro monat zu grunde gelegt. Also 1/12 pro Monat. Die Antwort auf Ihre Frage ist also: Ja! zu 4:) Nach erreichen ihrer Regelaltersgrenze können Sie dazuverdienen soviel Sie wollen ohne das es sich auf Ihre Rente auswirkt. Wann Sie diese Altersgrenze genau erreichen und bis wann Sie die Hinzuverdienstgrenzen einhalten müssen steht dann auch im Rentenbescheid. zu 5.) hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… (worauf Sie unter Anwendung von Google auch hätten stoßen können - wenn Sie einen Ebay Shop betreiben müssten Sie damit auch zu Recht kommen) und im § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) VI: http://h24kv066.lva24.drv:8080/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_34G1 und später dann im Rentenbescheid. Sie können von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger auch eine Auskunft über die für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen telefonisch anfordern. Ende. MfG Upsala
W*lfgangam 02.12.2015 | 20:35
Ergänzend: Bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten sollen folgen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/0_… Gruß w.
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