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Experten-Antwort

Nebenverdienst Rentner

von Uli K25.09.2019 | 15:57
114 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ein Rentner (pflichtversichert, 70 Jahre alt) nebenher eine selbständige Tätigkeit betreibt, müssen dann auf den Gewinn Beiträge zur KV abgeführt werden? Und wenn man die Meldung zum Einkommen (ESt-Bescheid) spät abgibt und das Einkommen deutlich höher ist als im Vorjahr (und auf das auch die Beiträge berechnet wurden), kann dann von der KK eine Nachforderung erhoben worden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uli K.,

Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei selbständiger Tätigkeit können wir Ihnen in diesem Forum leider nicht beantworten.

Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KKam 25.09.2019 | 16:04
Einfach mal bei der KK nachfragen
W°lfgangam 25.09.2019 | 20:19
Hallo Uli K. die KK wird bereits bei Rentenantrag darauf hingewiesen haben, das etwaige/weitere beitragsrelevante Einkünfte zu Bemessung des KV-Beitrags mitzuteilen sind - dazu gehört auch eine 'hauptberufliche' selbständige Tätigkeit neben der Rente. Sofern das Einkommen/der steuerrechtlich ermittelte Gewinn, aus der selbständigen Tätigkeit 5400 EUR/Jahr überschreitet, ist der Rentner mit zusätzlichen Beiträgen dabei - die Pflichtversicherung aus nur Rente (KVdR) kippt in eine freiwillige Versicherung ...und ja, da kann sich eine Menge an Beitragschuld ansammeln, die die KK gnadenlos (zurecht) eintreibt. Rechtssicher erfährt das der Rentner von der KK. Im Falle einer freiwilligen KV sollte er dann nicht vergessen, den Beitragszuschuss zur KV bei seiner DRV zu beantragen. Gruß w.
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