Hallo banditanni,
in Ihrem Fall ist die gesetzliche Krankenkasse der zuständige Leistungsträger für einen Reha-Antrag.
Bei einer Erwerbsminderungsrente, die auf Dauer gewährt wird, geht Ihr Rentenversicherungsträger davon aus, dass sich das Leistungsvermögen nicht mehr so verbessern wird, dass Ihr Leistungsvermögen bei mindestens 3 Stunden täglich liegt.
Abhängig vom Krankheitsverlauf und vom medizinischen Fortschritt kann es unabhängig von einer Reha-Maßnahme im Einzelfall jedoch zu einer Besserung des Leistungsvermögens kommen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist in diesem Fall verpflichtet den Rentenanspruch zu überprüfen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung